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Steuerbescheinigung für gezahlte Abgeltungssteuer ade

Eine kleine Odysse um Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen

Wer Erträge erwirtschaftet, zahlt auch gerne Steuern. Wenn Freibeträge vorhanden sind, müssen dafür keine Steuern gezahlt werden. Also beauftragt man die Steuerbehörden mit der nächsten Steuererklärung, die zu viel entrichteten Steuern wieder zu erstatten.

Zu einfach gedacht.

Aktuell akzeptieren die Steuerbehörden nur dann zu viel gezahlte Steuern aus Kapitalerträgen, wenn darüber ein Nachweis erbracht wird. Der Nachweis ist eine 10 bis 20 Seitige Steuerbescheinigung der Bank, bei der der Anleger Kapitalerträge mit Steuerabzug erwirtschaftet. Diese Steuerbescheinigung, die bei einigen Banken erst nach 8 Monaten vorliegt, soll bei der Steuererklärung in dem Jahr eingereicht werden, in dem die Steuern angefallen sind. Insgesamt sollte die Reform der Besteuerung der Kapitalerträge eine Erleichterung bringen.

Anleger geben den Banken Freistellungsaufträge. Viele Anleger haben bei verschiedenen Banken ihr Vermögen gesplittet, aus denen Kapitalerträge fließen. Es kann selten genau vorausgesagt werden, welche Höhe, bei variablen Kapitalerträgen, frei zu stellen ist. Ist der Freistellungsauftrag aufgebraucht und fallen zusätzliche Kapitalerträge an, so wird die Abgeltungssteuer abgezogen und sei es nur ein paar Euronen. Fallen bei einer anderen Bank des Anlegers beispielsweise weniger Kapitalerträge an, dann wird der gestellte Freistellungsantrag nicht ausgenutzt.

Jetzt beginnt die Odyssee.

Also alles genau kalkuliert, aber mehr Kapitalerträge erhalten als geplant (z.B. bei Dividenden  oder anderen Ausschüttungen). Jetzt rennt der Anleger hinter ein paar Euronen hinterher.

Als erstes beauftrag er die Bank und stellt einen Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung für Kapitalerträge, für beispielsweise gezahlte 10 Euronen Abgeltungssteuern. Bei der Bank kostet die Steuerbescheinigung mehr als die Abgeltungssteuer. Den Finanzbehörden stelle ich die Frage ob die Kosten für einen Steuerbescheinigung absetzbar sind.  Leider sind die Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nicht absetzbar, denn alle Werbungskosten für Kapitalerträge sind gestrichen worden, also durch die Abgeltungssteuer abgegolten.

Also verzichte ich auf die Rückzahlung der mir zustehenden Abgeltungssteuern aus wirtschaftlichen Gründen. So hat der Staat die Rückzahlung der Steuern vereinfacht.

Was mache ich im nächsten Jahr? Laufe ich den Steuern wieder nach?

Na ja erst mal Bürokratismus. Ich kalkuliere die Kapitalerträge, renne wieder zu den Banken, gebe die Freistellungsaufträge und warte ab ob es diesmal klappt keine Abgeltungssteuern zu zahlen. Zwischenzeitliche habe ich zig Stunden damit zugebracht, etliche Briefmarken vergeudet, zig Kilometer verfahren und meinen Bürokratiehorizont erweitert.

Nein-Im Nächsten Jahr mache ich das anders.

Die Banken sind ja eh die „Deppen“ sollen die mir doch alle eine Steuerbescheinigung aushändigen. Dann habe ich 100 Blatt Papier, zahle fleißig Gebühren, mein Steuerberater freut sich über sein zusätzliches Honorar, ich habe mehr Zeit und die Finanzbehörden können wegen der Abgeltungssteuer, die ja alles vereinfachen sollte, wieder viele Zeilen in der Steuerbescheinigung lesen und haben viel Papier in der Hand und haben viel mehr „geschafft“.

Aber warum sollen denn die Banken die Steuerbescheinigungen ausstellen?

Den Finanzbehörden liegen die Meldungen über einbehaltene Abgeltungssteuern vor!

Die Crux dabei ist doch:
Alle Banken melden den Finanzbehörden die gezahlten Abgeltungssteuern. Also liegen alle Informationen über meine gezahlten Abgeltungssteuern vor. Wer ist denn nun der „Depp“, Ich oder die Bank oder?

Von den Finanzbehörden die Abgeltungssteuern erstattet zu bekommen müßte doch eigentlich viel einfacher funktionieren oder?

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

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  1. Ich wusste gar nicht, dass man die Abgeltungssteuer überhaupt zurückerhalten kann. Aber gut – wieder etwas gelernt 🙂

  2. Sylvia

    Den Papierkrieg den die Abgeltungssteuer ausgelöst hat ist unwahrscheinlich. Steuerbescheinigungen wegen ein paar Euro einzufordern ist Quatsch. Da sollte man über eine Freigrenze bei Abgeltungssteuern nachdenken, die ohne Steuerbescheinigung erstattet werden können. Außerdem sollten die Beamten der Finanzbehörden für den Bürger arbeiten und nicht dagegen.

  3. Ursula

    Das ist schon schlimm, wenn das Finanzamt, die eigenen eingehenden Steuern nicht kennt. Ich beteilige mich auch an der Rally der Abgeltungssteuer und ändere regelmäßig Freistellungsaufträge.

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