Geld anlegen Tipps zum Thema:  Freistellungsauftrag und Kursgewinne realisieren 

Freistellungsauftrag prüfen, Gewinne steuerfrei realisieren 

Anleger haben die Chance innerhalb ihres Freistellungsauftrages Gewinne zu realisieren und dafür keine Abgeltungssteuer zu zahlen. Diese Chance besteht pro Steuerjahr in Höhe des Sparer-Pauchbetrages für jeden Anleger. Der Freistellungsauftrag verhindert den Abzug der Abgeltungssteuer.

Beispiel für die Realisierung steuerfreier Kursgewinne:
Die Zinsen sind weiterhin niedrig, für sein Kapital erhält man kaum Zinserträge. Dafür jonglieren Anleger mit dem Freistellungsauftrag. Sind beispielsweise Gewinne aus Kursgewinnen entstanden, können diese jährlich innerhalb des Freistellungsauftrages abgeltungssteuerfrei realisiert werden.

Viele Anleger arbeiten immer noch nach dem gleichen Prinzip, lange halten, dann verkaufen – und dann mit Verlust – und nie wieder Geld anlegen.

Dafür wurde aber mit Einführung der Abgeltungssteuer eine Regelung geschaffen, nach der jeder Kapitalanleger seine Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen in Höhe des im Freistellungsauftrag verankerten Sparerpauschbetrages jährlich nutzen kann.

Das bedeutet die Freiheit Kursgewinne innerhalb des Freistellungsauftrages jährlich steuerfrei zu nutzen!

Das bedeutet außerdem, dass Anleger nach der Realisierung das Selbe Wertpapier wieder erwerben können. Vorher war es ein steuerlicher Umgehungstatbestand. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer dürfen Anleger Kapitalerträge steuerfrei innerhalb des Sparer-Pauschbetrages jährlich vereinnahmen.

Anleger sollten den Freistellungsauftrag kalkulieren und die zur Verfügung stehende Höhe des Freistellungsauftrages für Kursgewinne aus Anleihen, Aktien und Investmentfonds nutzen.

Denken Sie daran den Freistellungsauftrag jährlich zu nutzen. Dadurch kann sich ihre Performance um die nicht gezahlte  Abgeltungssteuer durch Ausnutzung des Freistellungsauftrages erhöhehen.

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