Geld anlegen hohe Zinsen - Fonds kaufen

Gute Rendite und beste Ergebnisse mit Fonds Gold und Silber erzielen

Schlagwort: Abgeltungssteuer

Niedrige Zinsen – Watchliste erstellen

Niedrige Zinsen raten zur Vorsicht bei Geldanlagen – Watchliste parat halten

Niedrige Zinsen sind durch die Zinspolitik der EZB entstanden. Niedrige Zinsen sollen die Schuldenkrise einiger europäischer Staaten abfedern. Profiteure sind Länder wie Deutschland, die aktuell ausreichend Steuereinnahmen generieren, um ihren eigenen Schuldenhaushalt zu bedienen. Niedrige Zinsen sind gut für den Staat!
„Des einen Leid – des anderen Freud!“
In Funk und Fernsehen wird verbreitet, dass der deutsche Staat auf Grund der Niedrigzinssituation, reguliert durch die EZB, so circa
40 Milliarden an Zinsaufwendungen
einsparen wird.
Diese Einsparungen kommen der Staatskasse zugute. Trotzdem werden weiterhin Schulden aufgebaut!

Und diese Einsparungen sind nur die Abweichungen aus den geplanten Ausgaben. Bei einem aktuellen Zinsniveau von 1,8 % für 10 Jahrespapiere und einer Kalkulation von beispielsweise 2,8 % kann diese Einsparungsabweichung ermittelt werden. Vor einigen Jahren war die Zinssituation eine andere. Zinsen zwischen 5 und 6 % waren gang und gäbe für Kredite. Das bedeutet, dass der Staat zwischen 160 und 200 Milliarden sparen könnte.

Sind niedrige Zinsen auch für Sparer gut?

weiterlesen

Altverluste in 2013 verrechnen

Es wird Zeit die Altverluste zu reduzieren

Wurden sogenannte Altverluste aus der der Veräußerung von Wertpapieren bis zur Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 geltend gemacht und bis zum heutigen Tage noch nicht verrechnet, so sollten Anleger sich sputen.

Positiven Börsenzyklus nutzen
Die Börsensituation scheint augenblicklich positiv für die Verlustverrechnung zu stehen. Die Börsenindizes stehen gut und so können Gewinne realisiert werden, die Altverluste ausgleichen können.

Warum profitieren einige Anleger nicht von der Verlustverrechnung?

Banken verbuchen die Erträge aus der Veräußerung von Aktien zuerst in dem aktuellen Jahr und berechnen bei übersteigenden Freibeträgen die Abgeltungssteuer. Sind im laufenden Jahr bereits Verluste angefallen, so werden zuerst diese Verluste verrechnet. Das ist sicherlich nicht die vom Anleger gewollte Verlustverrechnung für Altverluste.
Viele Anleger haben sich immer noch nicht auf die Situation eingestellt, den Sparer-Pauschbetrag auch tatsächlich jährlich zu nutzen.

Haben Sie die Chance, Veräußerungsgewinne zu realisieren?

Wenn ja, dann sollten Sie die Chance nutzen und in diesem Jahr die Aktien mit Gewinn veräußern und sich dafür eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit Sie die Altverluste gegen rechnen können. So sparen Sie die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl Soli und Kirchensteuer.

Eines sollten Sie beachten ein Depotwechsel kann sinnvoll sein!

Es ist unter Umständen sinnvoll, bei einer anderen Bank ein Depot zu eröffnen und die Aktien zu übertragen. Dann besteht nicht die Gefahr, bestehende Verluste, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet zu bekommen. So trennen Sie geschickt die Verlustverrechnungsmöglichkeiten und habe die Chance ihre guten Gewinne vollständig mit Altverlusten zu verrechnen.
Versuchen Sie zunächst einmal die Chancen in ihrem eigenen Depot zu nutzen und den Ertrag vollständig für Altverluste einzusetzen.
In diesem Jahr können zusätzlich hohe Kursschwankungen auftreten. Gerade in einem Bundestagswahljahr sollten Anleger gut vorbereitet sein. Rechtzeitig realisieren und die Altverluste steuerschonend verarbeiten.

Falls es nach den Wahlen nochmals möglich ist Gewinne zu realisieren verfahren Sie ebenso, denn in den nächsten Jahren wird die Verlustverrechnungsmöglichkeit für Altverluste durch die Realisierung von Wertpapiergewinnen nicht mehr möglich sein.

Werbungskosten vor 2009 für Kapitalerträge absetzbar

Für entstandene Kapitalerträge vor 2009 können Werbungskosten abgesetzt werden

Neue Gerichtsurteile bestätigen für realisierte Kapitalerträge vor 2009, dass Werbungskosten, die dafür angefallen sind und heute dem Finanzamt erklärt werden, dass diese Werbungskosten absetzbar sind.

Höhe des Sparer-Pauschbetrages

In 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Seitdem sind Werbungskosten, die für Kapitalerträge entstanden sind, nicht mehr von den Kapitalerträgen absetzbar. Dafür ist der Sparer-Pauschbetrag entstanden, der den Anlegern die Kapitalerträge steuerfrei zufließen läßt. Die Höhe des Sparer-Pauschbetrages für Kapitalerträge beträgt für Ledige 801 € und für Verheiratete 1.602 €.

Dieser Sparer-Pauschbetrag kann jedem Bürger jedes Jahr einmal ausschöpfen.

Theorie und Praxis der steuerfreien Kapitalerträge und dem Sparer-Pauschbetrag

weiterlesen

Negative Kapitalerträge sollen mit knock-outs nicht mehr verrechnet werden

Die Verrechnung der Kapitalerträge wird komplizierter

Mit einer fortschreitenden Bankenregulierung wird auch der Veräußerungsbegriff des § 20 des Einkommensteuergesetzes neu geregelt werden. Davon sind nicht die Banken sondern die Anleger betroffen.

Anlegern soll es erschwert werden, dass die Verrechnung von negativen Kapitalerträgen mit positiven Einkünften aus spekulativen Knock-Outs verrechnet werden dürfen. Eigentlich sollt die Abgeltungssteuer vereinfacht werden. Aber es kommen immer weitere klein Details dazu, die zu einer Verkomplizierung der steuerlichen Regelungen der Kapitalerträge führen.

Dann wird es nichts mehr mit der Steuerklärung auf dem Bierdeckel und es schadet nicht den Banken sondern Anleger, die mit verschiedenen Instrumenten am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaften wollen. So konnte zwischen den anfallenden Kapitalerträgen intern ein Ausgleich geschaffen werden.

Jetzt heißt es wieder: § 20 Einkommensteuergesetz

„Mal verliert man, mal gewinnt der Finanzminister“

Insgesamt bedeutet es eine Einschränkung der Abgeltungssteuer, die eigentlich für eine Unkompliziertheit sorgen sollte.

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer:

>>Klicken Sie hier

Diskutieren Sie mit oder kommentieren Sie den Artikel

Steuerbescheinigung für gezahlte Abgeltungssteuer ade

Eine kleine Odysse um Abgeltungssteuer erstattet zu bekommen

Wer Erträge erwirtschaftet, zahlt auch gerne Steuern. Wenn Freibeträge vorhanden sind, müssen dafür keine Steuern gezahlt werden. Also beauftragt man die Steuerbehörden mit der nächsten Steuererklärung, die zu viel entrichteten Steuern wieder zu erstatten.

Zu einfach gedacht.

Aktuell akzeptieren die Steuerbehörden nur dann zu viel gezahlte Steuern aus Kapitalerträgen, wenn darüber ein Nachweis erbracht wird. Der Nachweis ist eine 10 bis 20 Seitige Steuerbescheinigung der Bank, bei der der Anleger Kapitalerträge mit Steuerabzug erwirtschaftet. Diese Steuerbescheinigung, die bei einigen Banken erst nach 8 Monaten vorliegt, soll bei der Steuererklärung in dem Jahr eingereicht werden, in dem die Steuern angefallen sind. Insgesamt sollte die Reform der Besteuerung der Kapitalerträge eine Erleichterung bringen.

Anleger geben den Banken Freistellungsaufträge. Viele Anleger haben bei verschiedenen Banken ihr Vermögen gesplittet, aus denen Kapitalerträge fließen. Es kann selten genau vorausgesagt werden, welche Höhe, bei variablen Kapitalerträgen, frei zu stellen ist. Ist der Freistellungsauftrag aufgebraucht und fallen zusätzliche Kapitalerträge an, so wird die Abgeltungssteuer abgezogen und sei es nur ein paar Euronen. Fallen bei einer anderen Bank des Anlegers beispielsweise weniger Kapitalerträge an, dann wird der gestellte Freistellungsantrag nicht ausgenutzt.

Jetzt beginnt die Odyssee.

weiterlesen

Abgeltungssteuer Frankreichs für Fonds mit Sitz im Ausland rechtswidrig

Quellensteuer Frankreichs  darf nicht mehr abgezogen werden

Der französische Fiskus darf die Dividenden französischer Unternehmen, die an Investmentfonds mit Sitz im Ausland gezahlt werden, nicht mehr mit der französischen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % besteuern. Dieses wurde vom europäischen Gerichtshof entschieden.

Die Besteuerung von Dividenden an Fonds mit Sitz im Ausland entspricht nicht dem freien  Kapitalmarktverkehr und benachteiligt somit Fondsanleger in der gesammten EU. Bei der Besteuerung von im französischen Inland ansässigen Fonds wurde keine Abgeltungssteuer an der Quelle abgezogen. Mit einer Klage von Investmentfonds gegen eine Steuerbehörde eines Landes der EU konnte die  Diskriminierung von Fondsanlegern Einhalt geboten werden.

Durch den vor einigen Jahren begonnen Rechtsstreit haben Fondsanleger möglicherweise einen Erstattungsanspruch von Abgeltungssteuern.

Als Tipp: Anleger überprüfen die steuerlichen Daten zum Jahresende auf der Steuerbescheinigung von den Banken, wenn Fonds französische Dividendenzahlungen erhalten haben.

Freistellungsauftrag prüfen bei Rückkaufangebot von Pfandbriefen

Banken kaufen ihre emittierten Pfandbriefe vorzeitig zurück 

Banken, die bisher Kredite zur Staatsfinanzierung herausgegeben haben und keine Staatsfinanzierung mehr durchführen, kaufen am Markt ihre emittierten Pfandbriefe zurück.

Banken führen Überdeckung der Pfandbriefe zurück

Damit nutzen sie einerseits die Überdeckung der emittierten Pfandbriefe zu den herausgegebenen Krediten zu reduzieren. Andererseits bereiten sie sich auf mögliche Zinssteigerungen vor. Zunächst kann die Zinsspanne dadurch erweitert werden. Die Zinsaufwendungen sind mehr so hoch. Privatanleger geben jedoch nicht alle Anleihen ab. Mit der zusätzlichen Pfandbesicherung durch eingetragene Hypotheken lässt sich für Anleger das Laufzeitende gut abwarten.

Privatanleger profitieren von den sinkenden Zinsen

Anleger, die jetzt verkaufen, erhalten einen höheren Kurs zurück. Die Zinsen sind weiterhin in den letzten Tagen gesunken.

Freistellungsauftrag prüfen – wird Abgeltungssteuer gezahlt?

Mit der Realisierung von Kursgewinnen sollten Anleger ihren Freistellungsauftrag prüfen. Sind noch verrechenbare Verluste vorhanden? Es besteht in diesem Jahr noch Zeit zur Gestaltung der Kapitalerträge. Oberhalb des Sparer-Pauschbetrages fällt die Abgeltungssteuer an.

Welche Wideranlagemöglichkeiten nutzen Privatanleger? 

Inflation einkalkulieren

Wer freie Geldanlagen zur Investition einsetzt, sollte inflationäre Tendenzen beachten. In Deutschland ist die Inflationsrate mit etwas über 2 % niedrig. Hiermit ist der allgemeine Inflationskorb gemeint.  Macht man die Inflation auf den Benzinpreis fest so haben wir bestimmt eine Inflationsrate von 20% pro Jahr.

Wer hohe Zinsen einkalkuliert und erwirtschaften will, wird höhere Risiken in Kauf nehmen müssen. Das Tagesgeld oder eine Kurzfristanlage auf dem Sparbuch entsprechen vielleicht gerade der Inflationsrate. „Los Nr. Leider nicht gewonnen.“

Es lohnt sich eine Honorarberatung einzufordern.

 

Abgeltungssteuer hilft Privatanleger griechischer Staatsanleihen

Schuldenschnitt Griechenlands  wird durch die Abgeltungssteuer für betroffene Privatanleger tragbarer. 

Privatanleger, die vom Schuldenschnitt betroffen sind, können Ihre Verluste durch die Inanspruchnahme der Abgeltungssteuer mindern. Das Finanzamt „beteiligt“ sich an den Verlusten griechischer Anleihen. Der deutsche Staat hat dadurch unter Umständen weitere Mindereinnahmen aus Kapitalertragssteuern.

Wer griechische Anleihen nach der Einführung der Abgeltungssteuer (ab 2009) gekauft hat, verrechnet die Verluste mit positiven  Kapitalerträgen. Mit dem Tausch griechischer Anleihen ist ein tatsächlicher Verlust und auch ein steuerlicher Verlust entstanden, der von der Höhe des Einstandskurses abhängig ist. Auch Spekulanten, die Anleihen zu tieferen Kursen erworben haben, können entstandene Verluste durch die Abgeltungssteuer geltend machen.

Diese steuerliche Handhabung ist vorläufig nach den Regeln der Abgeltungssteuer aufgestellt worden.  Es sei denn, es werden nachträglich einige steuerliche Regelungen geändert.

Fallen nach dem Umtausch aus den neuen Anleihen Kursgewinne an, unterliegen diese wiederum der Abgeltungssteuer.

Der Staat hat aus dieser Umtauschaktion jedenfalls geringere zukünftige Steuereinnahmen zu verzeichnen, da Privatanleger die Verluste im Verlusttopf der Abgeltungssteuer wieder aufholen können und dann erst wieder Kapitalertragsteuern zahlen und zusätzlich den Sparer Pauschbetrag im Freistellungsauftrag nutzen können.

Für individuelle  Belange sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sinnvoll einsetzen

Kapitalerträge realisieren und den Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen

Aus Beobachtungen mit dem Umgang des Freistellungsauftrages ist teilweise ein starres Verhalten vieler Anleger in der Geldanlage und Kapitalanlage zu erkennen. Der Freistellungsauftrag wird pro Steuerjahr nicht vollständig genutzt, obwohl eine Ausnutzung und eine geringere Steuerlast möglich wären. Eine Chance zur Ausnutzung besteht z. B. durch die Realisierung von steuerpflichtigen Kapitalerträgen.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 führen Anleger Steuern für private Kapitalerträge nach deren Realisierung ab. Der einheitliche Steuersatz für diese Kapitalerträge beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der ausstehenden Kirchensteuer. Für Kapitalerträge, die innerhalb eines bereits gestellten Freistellungsauftrages anfallen, werden keine Abgeltungssteuern, Solidaritätszuschläge und Kirchensteuern fällig.

Die Einführung der Abgeltungssteuer bezog sich nicht nur auf Zinserträge, die mit einem Freistellungsauftrag von der Steuerzahlung befreit wurden, sondern auch auf Kapitalerträge aus der Realisierung von Kursgewinnen. Ausgenommen sind hierbei Kursgewinne, die aus der Anschaffung von Wertpapieren vor 2009 entstanden sind.

Vorteile für Anleger bestehen darin, den Freistellungsauftrag so zu kombinieren, dass Zinserträge und Kursgewinne jährlich von der Abgeltungssteuer in Höhe des Freistellungsauftrages nicht betroffen werden. Geld anlegen und die Rendite durch eine gezielte Realisierung von Kapitalerträgen erhöhen.

 

Läuft mit WordPress & Theme erstellt von Anders Norén