Sparer Pauschbetrag ersetzt den Sparerfreibetrag

Für viele Anleger ist der Sparerfreibetrag noch der gebräuchliche Begriff anstelle des Sparer Pauschbetrages. Der Sparer-Pauschbetrag löste den Sparerfreibetrag mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 ab.

Der Sparerfreibetrag beinhaltete die Freistellung aus Zinserträgen und Dividenden. Der Sparerfreibetrag gilt jedoch für die Freistellung von allen Arten der Kapitalerträge bis zu einer festgelegten Höhe. Mit der Einführung entfällt jedoch die 1 jährige Haltedauer von Wertpapieren und der steuerfreien Veräußerung.

Der Sparer Pauschbetrag wurde in der gleichen Höhe wie der Sparerfreibetrag eingeführt.Dieser kann sich jederzeit ändern und wird von der Regierung festgelegt.

Höhe des Sparer-Pauschbetrages in 2013:

Alle Kapitalerträge sind zukünftig in Höhe von

  • 801 Euro bei Alleinstehenden und
  • 1.602 Euro bei verheirateten von der Steuer befreit.

Eine vorzeitige Steuerbefreiung für Kapitalerträge wird durch Antragstellung erreicht. Mit der Einreichung eines Freistellungsauftrages fällt bis zur maximalen Höhe des Freistellungsauftrages keine Abgeltungssteuer an. Fallen höhere Kapitalerträge als im Freistellungsauftrag genannt sind an, so wird bei der Überschreitung die Abgeltungssteuer fällig.

Steuererklärung und Sparer-Pauschbetrag

Wurde kein Freistellungsauftrag gestellt und fallen Kapitalerträge an, die mit der Abgeltungssteuer belegt wurden, so kann der Anleger in seiner Steuererklärung eine den Sparer-Pauschbetrag geltend machen. Die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet.

Um unangenehme Nachfragen der Finanzämter aus dem Wege zu gehen, sollten Anleger, die bei mehreren Instituten Kapitalerträge erwirtschaften maximal nur die Höhe des Freistellungsauftrages auf die einzelnen Institute aufteilen.

Wo erhalten Anleger Formulare für den Sparer-Pauschbetrag?

Das für den Sparer-Pauschbetrag benötigte Formular ist der Freistellungsauftrag. Dieser Freistellungsauftrag ist bei dem kontoführenden Institut zu erhalten.

Der Grundfreibetrag wird ab 2013 angehoben

Der Grundfreibetrag eines Steuerpflichtigen ist der Betrag, für den der Steuerpflichtige keine Steuern zahlt.

Welche steuerfreie Höhe wird im Grundfreibetrag festgelegt?
  • bis 2012 besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 €
  • ab 2013 besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.130 €
  • ab 2014 besteht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 €

Bis zu diesen Höhe der Grundfreibeträge sind keine Steuern für Einkünfte zu zahlen.

Wird die Höhe des Grundfreibetrages vom Arbeitnehmer überschritten, so steht jedem  Sparer, der Kapitalerträge erwirtschaftet, zusätzlich der Sparer Pauschbetrag zur Verfügung.

Genau wie der Grundfreibetrag steht auch der Sparer-Pauschbetrag jährlich zur Verfügung. Die Betonung liegt auf jährlich. Daraus können Strategien abgeleitet werden um Kapitalerträge zu optimieren.

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