Verrechnung von Altverlusten bis Ende 2013 optimal nutzen 

Altverluste sind sogenannte bei der Finanzverwaltung deklarierte Verluste aus Spekulationsgeschäften, die vor dem 31.12.2008 entstanden und deklariert wurden. Diese Altverluste werden in der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben und werden dort mit entsprechenden Kursgewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet.

Welche Gewinne können mit Altverlusten verrechnet werden? 

Für die Verrechnung von Altverlusten stehen nur Gewinne aus anderen Spekulationen mit Wertpapier zur Verfügung. Dieses sind Erträge aus dem Verkauf von Anleihen, Erträge aus dem Verkauf von Anlagezertifikaten, Aktienkursgewinne und Kursgewinne aus Fondsanteilen.

Zur Verrechnung mit den Kursverlusten gehören nicht die Dividenden dieser Wertpapiere, Zinsen oder Fondsausschüttungen.

Steuervorteil für Altverluste suchen! 

Da Kursgewinne für Zerobonds auch Erträge sind, die von Altbeständen abgezogen werden können, sollte nach solchen Papieren Ausschau gehalten werden.

Wer sich beeilt kann bestimmte Aktien vor der Dividendenzahlung kaufen. Es schütten z. B. die Deutsche Telekom AG, die Freenet AG und die Deutsche Posrt AG Dividenden aus, die zunächst ohne Abgeltungssteuer belegt sind.  Dafür wird der Einstiegskurs gemindert. So entstehen für Anleger mit Altverlusten Potentiale, diese zu verrechnen.

Ein Hinweis zur Abgeltungssteuer bei der Realisierung.

Nach dem 01.01.2009 gekaufte Wertpapiere werden bei der Realisierung von Kursgewinnen zunächst mit der Abgeltungssteuer belegt. Durch die Verrechnung in der Anlage KAP wird die Abgeltungssteuer erstattet und die Gewinne mit den Altverlusten verrechnet.

Fragen Sie ihren steuerlichen Vertreter, der ihre persönlichen Bedürfnisse aus der Verrechnung der Altverluste berechnet hat und prüfen Sie die in Frage kommenden Dividendengutschriften auf Steuerfreiheit.