Von der Erbschaft sind Nachlassverbindlichkeiten abziehbar

Bekannte abziehbare Schulden aus dem Nachlass sind folgende Nachlassverbindlichkeiten:

  • Nachlassverbindlichkeiten, die aus Vermächtnissen entstanden sind
  • aus Auflagen von Pflichtanteilen die der Erblasser empfangen hat
  • Nachlassverbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten (z.B. Bankschulden)
  • Nachlassverbindlichkeiten aus der Bestattung, Grabmal und Grabpflege,(hierfür gibt es Grenzen der Nachweisverbindlichkeiten, die ohne Nachweis angesetzt werden können)

Hinzugekommen sind weitere Nachlassverbindlichkeiten :

die vom Bundesfinanzhof ( Az.: II R 15/11) in einem Urteil erfasst wurden:

Nachlassverbindlichkeiten stellen auch Einkommensteuernachzahlungen eines Verstorbenen dar und lassen sich als Nachlassverbndlichkeit  vom Erbe absetzen. Die Einkommensteuerzahlung für den Erblasser führen zu einer Minderung der Erbschaftssteuer. Zu den Verbindlichkeiten gehören nunmehr nicht nur die Verbindlichkeiten, die bis zum Todes des Erblassers anfallen, sondern auch die Verbindlichkeiten, die nach dem Tode des Erblassers angefallen sind.

Für Erben führt dieses zu einer geringeren Zahlung der Erbschaftssteuer wegen der Anrechnung der steuerlichen Nachlassverbindlichkeiten und zu einer Liquiditätsschonung des vererbten Vermögens.

Im Vorwege der Erbschaft aktiv werden.

Wie kann eine Erbschaft für den Fall des Nachlasses positiv übertragen werden. Wer offen kommuniziert kann zur richtigen Zeit für eine günstige Gestaltung sorgen und somit allen Beteiligten die Last nehmen.

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