Energiegenossenschaft für Windkraft und Solar

Fundament einer 2 Megawatt Windkraftanlage

Ein aktuelles Beteiligungsmodell – Energiegenossenschaft Windkraft

Ein Beteiligungsmodell für die Bürger der Region in der die Energiegenossenschaft die Aufgabe des Betreibers übernimmt.

Windkraft für alle – ohne Förderung 

Die Energiegenossenschaft ein direktes Beteiligungsmodell. 

Ein Gemeinschaftsprojekt zur Gewinnung von Windenergie durch die Errichtung von Windkraftanlagen selbst in die Hand zu nehmen ist etwas Besonderes. Häufig stehen keine geeigneten Windkraftflächen zur Verfügung oder es fehlt Geld zur Umsetzung von Ideen der Energieerzeugung.

Energiegenossenschaften spielen die Geldinvestition wieder ein:

  • Sind keine anonyme Geldanlagen
  • Sind direkte Beteiligungsmöglichkeiten
  • Steigern die regionale Wirtschaftskraft
  • Fördern langfristig Energiegemeinschaftsprojekte
  • Lassen die Wertschöpfung „im Ort“

 

Energiegenossenschaft als Bürgergenossenschaft für Windkraftanlagen

Während Solaranlagen als Bürgerbeteiligung in der Regel nicht so kapitalintensiv sind, so ist bei Beteiligungen in Windkraftanlagen eine erheblich höhere Kapitalmasse zu stemmen.

Das war früher so – es wird zukünftig nicht immer so sein.

Deshalb werden in Energiegenossenschaften die Nachbargemeinden mit eingebunden. Durch die Menge der Beteiligungsmitglieder kommt so erheblich mehr Kapital zusammen und die Energiegenossenschaft ist frühzeitig in der Lage in Investition in Windkraft zu  beginnen.

Mit einer Beteiligung der Bürger der umliegenden Gemeinden als Mitglieder der Energiegenossenschaft steigt auch die Akzeptanz der Nachbargemeinden für Windkraft. Großprojekte dauern bis zu 2 Jahre.  Aber auch die Zeit für die Gründung der Energiegenossenschaft sollte nicht zu knapp bemessen werden.

Finanzierung von Energiegenossenschaften 

Im Allgemeinen wird eine Genossenschaft durch die eingezahlten Geschäftsanteile finanziert. Zu früheren Gründungszeiten hafteten die Genossen unbeschränkt.

In der heutigen Zeit wird kaum jemand unbeschränkt haften wollen. Zumal haben sich die Zeiten geändert und bei kapitalintensiven Vorhaben sollte für alle Genossen eine Sicherheit eingebaut werden.

Deshalb sind Projekte allein durch die Geschäftsanteile, die das Eigenkapital darstellen, nicht finanzierbar. Das Eigenkapital darf nicht aufgebraucht werden. Deshalb werden gleichzeitig von den Genossen nachrangige Darlehen gegeben.

Beispiel einer Einwerbungsphase von Eigenkapital und Fremdkapital einer Energiegenossenschaft.

Eine Mitgliedschaft enthält:

  • 2 Genossenschaftsanteile a 100 Euro
  • Und mindestens 1800 Euro Nachrangkapital
  • Macht zusammen eine Mindestbeteiligung von 2000 Euro
  • Laufzeit der Nachrangdarlehen auf ca 20 Jahre

Die Anzahl der Geschäftsanteile wird in der Regel zu Beginn begrenzt, damit nicht nur Mitglieder mit hohem Geldvermögen beitreten, die erkennen „Geld anlegen und dafür hohe Zinsen“ zu erhalten ist mit Energiegenossenschaften mit geringem Risiko möglich.

Reichen die Mittel der Energiegenossenschaften nicht aus, so kann die Satzung verändert werden und beispielsweise bundesweit Mitglieder eingeworben werden und die möglicherweise begrenzte Anzahl von Geschäftsanteilen aufgehoben werden.

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