Ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) entsteht!

Das Bundesfinanzministerium legt einen Diskussionsentwurf vor, der die Investmentfonds und die geschlossenen Fonds in einem Gesetzbuch regeln soll. Zur  Bearbeitung des Diskussionsentwurfes bleibt wenig Zeit. Das Kapitalanlagegesetzbuch soll zügig bis Juli 2013 gesetzlich verankert werden. Das bestehende Investmentgesetz soll aufgehoben werden.

Kriterien zur groben Unterscheidung von Investmentvermögen

Entweder sind Investmentvermögen für (Anlegergruppen)

  1. Privatanleger zugänglich oder nur
  2. institutionellen Anlegern vorbehalten.

vorgesehen oder es erfolgt eine Unterscheidung nach der Rückgabepflicht oder der Rückgabemöglichkeit der Investmentvermögen

  1. ist es ein offenen Vermögen (nur Liquide Vermögensgegenstände)
  2. oder ein geschlossenes Vermögen (illiquide Vermögensgegenstände)

 

Weitere Informationen werden im laufe der Zeit hinzugefügt