Geld Tipps zum Thema Steuern: 

Doppelbesteuerung von Dividenden aus ADRs vermeiden!

Seit dem 01.01.2012 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten (OGAW IV, Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren).

Abgeltungssteuern für Dividenden aus ADRs sollen von deutschen Banken vorweg abgeführt werden, bevor die auszahlende Stelle, Clearstream, die Ausschüttung der Dividende vornimmt. Es wird versucht, eine weiteres Steuerschlupfloch zu schließen.

Die Abführung der Abgeltungssteuer vor der Dividendenzahlung kann nicht steuerlich mit dem Freistellungsauftrag, der NV Bescheinigung oder mit Verlusttöpfen verrechnet werden.

Somit tragen Anleger eine doppelte Steuerlast!

Tipp zum Geld sparen: im Vorwege belastete Abgeltungssteuer sparen

Durch den Umtausch der ADRs in die Originalaktie, unter Beibehaltung der steuerlichen Daten, erhält der Anleger die Chance in einem liquiden Markt, der Heimatbörse der Aktie zu investieren.

Tipps zum  Zeitraster und den Kosten:

Die Kosten für den Umtausch können sich auf ca 150 USD + weiteren Spesen belaufen. Für die Zeit des Umtausches können die ADRs nicht veräußert werden.

Alternativer Tipp:

Die ADRs werden verkauft und die Originalaktie wird gekauft.

Der Anleger sollte sich fragen, ob die Einhaltung der Steuerfrist verhältnismäßig zu den Kosten des Tausches, zum Ertrag und positiv für die Börsenliquidität ist.

Was sind ADRs? (American Depositary Receipts) 

ADRs sind an deutschen Börsen zugelassene aktiengedeckte Zertifikate, die allgemein als US Aktie im Eurohandel gesehen werden. Die Liquidität dieser Zertifikate sinkt, weil die Aktien an ihrer Heimatbörse selbst in kleinen Mengen online handelbar und  nicht mehr so kostenintensiv abgerechnet werden. .

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