Die Kredithöhe für den Wertpapierkredit kann durch den Beleihungssatz beeinflusst werden

Kreditinstitute, die als Depotbank auftreten und Wertpapierkredite vergeben, definieren für Wertpapiere, die als Sicherheit für einen Wertpapierkredit dienen sollen, einen Beleihungssatz. Der Beleihungssatz eines Wertpapieres ist der prozentuale Wert, mit dem das Wertpapier bewertet wird.  Der Beleihungswert dient als Sicherheitskalkulation für den Wertpapierkredit. (zum Beispiel offener Immobilienfonds 30% Beleihungssatz)

Der Beleihungssatz wird von den Depotbanken laufend nach eigenen Richtlinien aktualisiert. Auch die ursprünglich höchst sicheren Immobilienfonds sind von Bewertungsveränderungen betroffen. Ursprünglich haben Banken Beleihungssätze von    80 % des Kurswertes eines Immobilienfonds für Wertpapierkredite festgelegt. Mit der fortschreitenden Immobilienkrise wurde der Beleihungssatz von vielen Depotbanken auf 50% heruntergesetzt. Mit der Schließung einiger Immobilienfonds reagieren die Depotbanken wieder und senken die Beleihungssätze auf bis zu 30% des Kurswertes. Jede Depotbank legt die Beleihungssätze selbst fest.

Je geringer der Beleihungssatz für Wertpapiere angesetzt wird, je weniger Kredit

kann an den Inhaber von Wertpapieren gegeben werden.

Beispiel Immobilienfonds: 

  • Der Depotwert besteht aus einem Immobilienfonds in Höhe von 100.000 €
  • Der Beleihungssatz beträgt 30%
  • Daraus ergibt sich ein Beleihungswert von 30.000 €

Aus dieser Berechnung heraus kann eine Wertpapierkredit in Höhe von 30.000 € zugesagt werden.

Allgemein wird der Wertpapierkredit auch als Effektenkredit bezeichnet.