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Kategorie: Konto wechseln

Strafzinsen vermeiden wenn zu viel Geld auf dem Konto liegt

Geld war früher gefragt es war nicht erforderlich Strafzinsen zu vermeiden

Wie einfach war es doch früher. Keine Strafzinsen bei der Geldanlage, also brauchte man diese gar nicht zu vermeiden. Geld auf das Girokonto legen, einen tollen Zins vereinbaren und abwarten das die Zinsen gezahlt wurden und zwar monatlich. Diese Chancen gibt es kaum noch. Selbst Tagesgeldkonten und Festgeldkonten haben einen Run auf Banken mit hohen Zinsen ausgelöst.

Höhere Strafzinsen weniger Geld für den Vermögensaufbau, so kann man Strafzinsen vermeiden

Bildquelle unsplash von Simon Noh Ormby weniger Geld als Liquidität auf dem Konto und Strafzinsen meiden- also gar nicht erst in die Bedrouille kommen.

Aber was kann man unternehmen, wenn zu viel Geld auf dem Konto liegt?

Davor haben die Banken Angst. Zuviel Geld kostet den Banken Strafzinsen. Wenn die Guthaben der Einleger nicht gewinnbringend angelegt werden können und stattdessen Strafzinsen von der Bundesbank gefordert werden, entwickelt sich das Einlagengeschäft zum Verlustbringer.

Früher gab es den Weltspartag, an dem Kinder die Spardosen leerten und die Banken sich freuten Liquidität zu erhalten um die Spareinlagen wieder als Kredit herausgeben konnten. Auch der Sparbrief ist tot. Geringe Zinsen lange Laufzeiten, Zinsen von 1 Prozent und auf der anderen Seite lauert die Inflation mit ca 2 Prozent. Aber hierzu kann es Lösungen geben.

Je mehr Geld auf dem Konto liegt, je eher können Strafzinsen anfallen. Eine Dynamik entwickelt sich und führt zu Verlusten. Negativzinsen, die sogenannten Strafzinsen plus Inflation zehren am Wertverfall der Einlage. Je mehr Geld aufbewahrt wird, je mehr fürchten sich die Banken. Die Europäische Zentralbank steuert den Einlagenzins ins Negative hin, bis zur Forderung von Strafzinsen für gutes Geld.

Eine Lösung des Problems kann herbeigeführt werden.

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Verwahrentgelt, die Strafzinsen werden nur anders genannt!

Es hört sich nicht so schön an wenn man Strafzinsen zahlen soll. Man nennt es etwas schöner lautend, Verwahrentgelt. Bei einigen Banken fängt dieses Verwahrentgelt bei 25.000 Euro schon an bei anderen bei 100.000 Euro.  Der Verwahrentgeltsatz beträgt teilweise 0,5 Prozent oder mehr. Hält man sich große Zahlen vor das Auge, dann zahlt man für 200.000 Euro Einlagen einen Tausender Verwahrentgelt pro Jahr.

Banken wollen den Kunden kein Verwahrentgelt abknöpfen, sie wollen dieses Geld lieber ausleihen. Kredite werden aber indem Maße wie die Einlagen steigen nicht benötigt. Banken zahlen schon seit Jahren selbst Strafgelder bei der EZB. Bei geringen Einlagen verzichtet die Bank auf Verwahrentgelte, wie Strafzinsen und höhere Gebühren aber wie lange noch.

Jeder hat es mitbekommen. Die Kontoführungsgebühren sind erheblich gestiegen. Sogar Direktbanken fangen an Strafzinsen zu nehmen und wie alle Banken auch die Schraube bei den Verwahrentgelten für die Wertpapierdepots anzuziehen und höhere Entgelte zu fordern.

 

Eine Lösung des Problems ist beispielsweise den Vermögensaufbau selbst in die Hand zu nehmen.

Es bestehen viele Chancen Gelder anzulegen. Mit Informationen und entsprechender Weiterbildung kann jeder selbst die ersten Schritte zum Vermögensaufbau beitragen.

In der Schule lernt man nichts über den Vermögensaufbau. Der Wunsch dazu entwickelt sich erst später und dann speziell, wenn der Renditeertrag niedriger ist als die Strafzinsen.

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Vielerorts werden ihnen von den Beratern keine Alternativen angeboten, das ist sehr schade. Banken haben in der Regel ein Problem mit der Anlageberatung, weil diese sehr stark reguliert wurde. Also werden Ihnen lieber keine Vorschläge unterbreitet und schon gar nicht bei geringem Guthaben, obwohl zu viel Geld auf allen Girokonten rumsteht.

Geld unters Kopfkissen legen?

Es ist aber für Girokontoinhaber wichtig etwas zurückzulegen, Geld bedeutet ja eigentlich Wertaufbewahrungsmittel. Natürlich sind 50 Euro auch später wieder 50 Euro, aber in zehn Jahren, mit einem Strafzinsen und Gebühren bekommt man vielleicht nur noch 45 Euro zurück. Konsequenz also- Geld abholen und unters Kopfkissen legen. Das ist aber keine Lösung

Möglichkeiten von lukrativen Anlagen gibt es genug. Man muß sich darüber zuerst im Klaren sein, welche Anlageform geeignet ist. Dieses findet man selbst heraus und zwar durch Informationen, Weiterbildung durch Webinare oder ähnlichem.

Um mehr Power für sich bei der geeigneten Form der Anlage zu erhalten, kann ich folgende Empfehlung geben: interessiert zuhören, gute Beiträge aufnehmen und Anlageentscheidungen zu treffen.

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Danach gibt es keine Strafzinsen mehr. Die Performance sollte sich laufend verbessern. Selbst mit kleinen Sparraten gelingt der Vermögensaufbau.

Weitere Lösungsmöglichkeiten:

-Sparpläne für Investment Fonds oder ETFs (Exchanfe Treaded Funds)

Jeder hat also die Wahl, Chancen und risikoorientiert Entscheidungen zu treffen. Die zunächst am häufigsten gewählten Anlageformen außerhalb der Bankeinlagen sind aktuell Wertpapiere in verschiedenen Formen. Einmalanlagen oder Sparpläne, selbst Aktien kann man mit einem Sparplan kaufen. ETFs Exchange Traded Funds sind manchmal eine Alternative zu den Investmentfonds. Diese sind in der Regel kostengünstiger. Manche Depotbanken bieten Sonderkonditionen.

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Geld zurück – Wertpapierdepot übertragen!

Zum Vermögensaufbau ein kostenloses online Wertpapierdepot mit Kickbacks

Kunden, die zum Vermögensaufbau ihr Geld in Fonds, Aktien oder sonstige Wertpapiere investieren möchten, benötigen ein Wertpapierdepot bei der Bank ihres Vertrauens. Für das Führen dieses Depots berechnen viele Banken eine Depotgebühr. Diese Depotgebühr, auch wenn es sich dabei nur um einen scheinbar kleinen Betrag handelt, summiert sich im Laufe der Jahre wie bei einem Zins- und Zinseszinseffekt zu einer hohen Depotgebührensumme auf.

Rückerstattungen aus dem kostenlosen online Wertpapierdepot

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Finanzmarktagenda und Honorarberatung

Weniger Provisionsberatung mehr Honorarberatung

Seit mehreren Jahren laufen Bemühungen, die Honorarberatung in Deutschland zu etablieren. Mehrfach wurde eine Regelung durch das Verbraucherschutzministerium angekündigt. Parteien des Bundestages stellten zuletzt im November 2011 Anträge, um den Verbraucherschutz zu stärken und die Honorarberatung zu etablieren. 

Die Oppositionsparteien erläuterten in mehrseitigen Anträgen, wie eine neue Grundlage für die Anlageberatung und damit für den Verbraucherschutz geschaffen werden kann. In der Verbraucherschutzdebatte im Januar 2012 des Bundestages, wurde die Zuständigkeit zur Regelung der Honorarberatung auf das Finanzministerium übertragen. Das Finanzministerium ist zuständig für die Bafin, die Bafin ist zuständig für die Anlageberatung. Honorarberater führen eine unabhängige Anlageberatung durch. Der Kunde, der Mandant des Honorarberaters bezahlt dafür ein Honorar. Deshalb wird keine Provisionsberatung aus Sicht der Emittenten vorgenommen, sondern eine Anlageberatung aus Sicht des Kunden. Alle Kickbacks, also Provisionen von den Emittenten oder Banken, die ein Vermittler von Anlageprodukten erhält, werden dem Mandanten rückvergütet. 

Jetzt äußerte sich der Finanzminister dahingehend, dass einer neuer Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu schaffen sei.  Er kündigte einen Gesetzentwurf an, der im November vorgelegt werden und in dem die Honorarberatung auf eine Grundlage gestellt werden soll. Die Honorarberatung ist, obwohl sie von allen Seiten gefordert wird, gegenüber der Provisionsberatung benachteiligt. „Außerdem scheint es so, dass die provisionsbasierte  Beratung zu Fehlanreizen führe und die wesentlichen Risiken eines Produktes verschleiere“, so der Finanzminister. 

In Brüssel wird auf EU-Ebene zusätzlich an einer neuen Finanzmarktrichtlinie gearbeitet. Mit der Einführung der Finanzmarktrichtlinie wird erst ab 2014 gerechnet. Unabhängig davon soll für Deutschland eine Regelung auf Bundesebene erfolgen.

Viele Marktteilnehmer haben Ängste vor der Regelung der Honorarberatung
Öffentliche Stimmen melden sich zu Wort. „Wir wollen die Provisionsberatung nicht abschaffen, der Kunde soll wissen wofür er Provisionen zahlt und wie viel“. Interessenkonflikte werden auch bei der Honorarberatung gesehen. Es könnten mehr Stunden berechnet werden als notwendig erscheinen. Es gibt auch Honorar Unternehmen, die eine preiswerte Flatrate für die Beratung vereinbaren, wie z. B. die Honorar Company, ein Anlageberater auf Honorarbasis. 

Unternehmen wie Sparkassen und Genobanken fürchten, das 90% ihrer Geschäftsgrundlage im Finanzdienstleistungssektor verloren geht, wenn die Honorarberatung eingeführt wird. Alles Ängste, die den Politikern mitgeteilt werden, damit die Provisionsberatung nicht so eingeführt wird, wie es bei der Anlageberatung der Fall ist. 

Die Kundeninteressen werden gewahrt!
Der Honorarberater handelt im Auftrage des Kunden und berät im Auftrage des Kunden. Die Anlageempfehlungen sind auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen, finanziellen Verhältnissen und auf die Risikobereitschaft abgestimmt. 

Für die Honorarberater ist es wichtig, dass die Gesetzgebung eine Regelung schafft und das der Verbraucher sich mit der Honorarberatung auseinander setzt. 

Neben der unabhängigen Honorarberatung und den Empfehlungen zahlt sich der Erfolg durch die Rückvergütung von Kickbacks oder von Provisionen, die erst gar nicht gezahlt werden, zusätzlich in Euro und Cent aus. 

Weitere Informationen zur Honorarberatung

Provisionsabgabeverbot fällt-Aufwind fuer Honorarberater

Honorarberater im Aufwind und rechtlich abgesichert !

Provisionen reichen Honorarberater an ihre Kunden weiter. Das das jetzt ungestraft erfolgen kann gleicht einer Sensation. Damit ist ein weiterer Stein für die Honorarberatung in Deutschland ausgeräumt.

Viele Kunden der Honorarberater profitieren jetzt von Tarifen ohne Provisionen. Mehr Geld bleibt zur Anlage oder zum Konsum für Honorar Kunden bestehen.

Zur Information:  Honorarberater vermittelten provisionsfreie Tarife von Versicherungsprodukten. Das war ein preiswerte Wahl. Gesellschaften stellten den Honorarberatern jedoch nicht ausreichende Nettotarife zur Verfügung. So zahlten viele Kunden zusätzlich ein Honorar auf die vermittelten Leistungen.

Drohung der BaFin mit einem Bußgeldverfahren!

Ein Verfahren am Verwaltungsgericht wurde durch die Drohung der BaFin, der Aufsichtsbehörde, von einem Vermittler ausgelöst. Der Versicherungsmakler wollte einen Teil der Provision an seine Kunden weiterreichen. Durch die Androhung eines Bußgeldverfahrens wendete sich der Versicherungsmakler an das Verwaltungsgericht.

In einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt wurde das Provisionsabgabeverbot verhandelt. In der teilweisen und kompletten Weitergabe von Provisionen sah das Verwaltungsgericht keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsgesetzes und ließ die Weitergabe von Provisionen zu.

Das Urteil wurde rechtskräftig und damit ist das bestehende Provisionsabgabeverbot, „seit 1934 ein Hindernis für die Honorarberatung“ unterlaufen und der Weg für die Honorarberater geebnet worden.

Kompliment! 

Sowohl das Verwaltungsgericht, die Aufsichtsbehörde und der Versicherungsmakler haben einvernehmlich gehandelt.  In Kenntnis der kommenden europäischen Finanzmarktrichtlinie, die die Honorarberatung reguliert und den Weg frei für die Honorarberater bereitet, wurden erste Steine aus dem Weg geräumt. Hinzu kam die Debatte im Bundestag über den Verbraucherschutz, in der alle Parteien des Bundestages die Honorarberatung begrüßten.

Somit können nun Provisionen ungestraft an Honorar Kunden herausgegeben werden!

Von allen Beteiligten geschickt gemacht. Jetzt sparen Honorar Kunden effektiv Geld und können dieses für den Konsum, mehr Sicherheit oder für Geldanlagen investieren.

Ein Weg zu mehr Rendite führt zum Honorarberater.

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