Der Beipackzettel, das VIB Vermögensanlageninformationsblatt, 

-für Vermögensanlagen wie unternehmerische Beteiligungen und geschlossene Fonds

Das Gesetzt zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerrechts und Vermögensanlagenrechts trat mit dem 01.06.2012 in Kraft. Deshalb wird der Beipackzettel für unternehmerische Beteiligungen und geschlossene Fonds zu einem Pflichtbestandteil der Vermittlung dieser Vermögensanlagen.

Ein werbefreies Informationsblatt, dabei leicht verständlich für Anleger erhoffen sich der Verbraucherschutz und das Verbraucherschutzministerium für den Vertrieb von geschlossenen Fonds und unternehmerischen Beteiligungen.

Das VIB, Vermögensanlagen-informationsblatt, gibt einen Kurzüberblick über die Vermögensanlage, hiermit ist der geschlossenen Fonds oder die unternehmerische Beteiligung gemeint. Das VIB kann den Prospekt, der durchaus mehrere hundert Seiten umfassen kann, nicht ersetzen.

Durch die Anforderungen der Gesetzgebung ist das VIB sehr textlastig. Die Informationsdichte ist sehr hoch. Es reicht zu keiner fundierten Analyse. Zuständig für das Vermögensanlageninformationsblatt ist der jeweilige Produktanbieter, der für die Inhalte haftet.

Für Emissionen vor dem 01.06.2012, die nach dem 01.06.2012 weiterhin vertrieben werden, soll ein Vertrieb ohne Produktinformationsblatt zugelassen sein.

Tipps zum Vermögensanlageninformationsblatt

Die Anbieter von unternehmerischen Beteiligungen sollten sich auf diese Aussage nicht zurückziehen, das der Vertrieb ohne Vermögensanlageninformationsblatt fortgeführt werden darf, sondern möglichst schnell ein VIB erstellen.

Zeichner von geschlossenen Fonds sollten solche geschlossene Fonds wählen, die ein PIB zur aktuellen Emission erstellt haben, die Anforderungen rechtlicht erfüllen und nichts zu verstecken haben.

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