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Salamitaktik mit der Abgeltungssteuer

 

Wann wird Abgeltungssteuer erhoben? (Gar nicht – es ist die Kapitalertragssteuer – im Volksmund Abgeltungssteuer)

Die seit 2009 eingeführte sogenannte Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wird dann erhoben, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist oder kein Auftrag zur Freistellung bei der Bank vorliegt.
Aussage: „Viele Anleger haben sich strategisch nicht darauf eingestellt, jährlich den Freibetrag auszuschöpfen.“

Nutzen Sie die Salamitaktik, um später weniger Abgeltungssteuer zu zahlen.

Jedem Anleger steht pro Jahr der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Die Höhe des Sparer-Pauschbetrages beträgt für

  • Alleinstehende 801 € pro Jahr
  • Für Zusammenveranlagte 1.602 € pro Jahr.

Dieser Pauschbetrag wird mit Hilfe des Freistellungsauftrages an die jeweiligen Banken ihrer Wahl verteilt, um die Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer zu befreien.

Salamitaktik der Kursgewinne

Durch die niedrigen Zinsen werden bei vielen Anlegern die Freistellungsaufträge und der zugrundeliegende Sparer-Pauschbetrag nicht ausgenutzt. Auf Grund der Börsensituation bestehen bei vielen Anlegern Buchgewinne in den Depots.
Nach alter Anlagestrategie werden die Wertpapiere irgendwann veräußert. Das bedeutet, dass die buy and hold Strategie noch immer im Kopf verankert ist, obwohl diese steuerlich für die individuelle Nutzung nicht steuerfreundlich ist.

Gewinne entwickeln sich im Laufe der Zeit – Teilrealisierung prüfen

Sehr häufig kann der Anleger selbst steuern, wann die Gewinne steuerfrei realisiert oder teilrealisiert werden können. Teilrealisierung deswegen, damit der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft wird und auch jedes Jahr erneut der steuerfreien Realisierung von Kapitalerträgen dienen kann.
Sparerpauschbetrag prüfen, Freistellungsaufträge bei den Banken prüfen, Kapitalerträge kalkulieren
Besteht Freiraum zur Realisierung der Kursgewinne, so wenden Sie die Salamitaktik an und veräußern Teile ihres Wertpapierbestandes in der Höhe, wie sie optimal die Erträge steuerfrei nutzen können.

Über 25% Mehrertrag sind möglich

Im Folgenden Jahr kalkulieren Sie erneut. Bestehen Freiräume die nicht ausgeschöpft werden, so veräußern Sie erneut Wertpapiere mit der Höhe des kalkulierten Gewinns. So optimieren Sie Ihren Gewinn in der Höhe der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlages und der Kirchensteuer.

Frage und Feststellung
Ich habe ständig Wertpapiere veräußert, also habe ich immer weniger Wertpapiere im Depot!
Nach der Veräußerung steht es Ihnen frei, die Wertpapiere ihrer Wahl oder die gleichen Wertpapiere erneut zu erwerben. Dadurch, dass Sie bereits steuerfreie Teilrealisierungen der Gewinne durchführen, wird der zukünftig zu versteuernde Anteil geringer oder sie brauchen später keine Steuern mehr zu zahlen.
Es ist keine Steuerumgehung also kein Tatbestand als Gestaltungsmissbrauch, wie vor der Abgeltungssteuer, die gleichen Wertpapiere wieder erwerben. So hat bisher der Bundesgerichtshof entschieden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer seit 2009 und dem jedem Bürger zustehenden jährlichen Sparer-Pauschbetrag, ist die Salamitaktik ein nicht zu unterschätzendes Renditepotential.

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  1. Toller Beitrag. Hat mir die Abgeltungssteuer sehr gut veranschaulicht. Vielen Dank.
    Doch als Anhänger der buy and hold Strategie ein kleiner Kommentar: Die Abgeltungssteuer wird erst bei der Realisierung des Kursgewinns fällig – also beim Verkauf einer Aktie. Die Kursgewinne, die bis dahin zustande kamen, können unversteuert für zusätzliche Kurssteigerungen sorgen. Je länger man also eine Aktie hält, desto mehr sinkt der endgültig zu zahlende Steuersatz, wenn man es im Verhältnis zum eingesetzten Kapital sieht.

    • jwehnsen

      Hallo Lutz,

      1. Bei Verkauf- also Realisierung (Verkauf) wird nach heutigem Recht die Abgeltung des Gewinns vorgenommen. 2. Versteuerung sinkt zum eingesetzten Kapital ? – Das verstehe ich nicht so ganz. Vielleicht wenn die Zeitkomponenten in das Verhältnis bei gleichbleibenden Kursen mit eingerechnet wird – oder wie ist es zu verstehen? Grundsätzlich25 % + Soli vom Gewinn. Eventuell könnte ein Verlusttopf in die Verrechnung mit einbezogen werden. – Ich wüsste nicht wie unrealisierte Kursgewinne für zusätzliche Kurssteigerungen sorgen können.

  2. Vielen Dank für den Informativen Beitrag. Nun weiß ich endlich was mit der Kapitalertragssteuer gemeint ist.

    Gruß Nadine

  3. Ein wirklich toller Beitrag. Ich als Laie habe es jetzt auch verstanden. Toll das es solche Blogs gibt. Macht weiter so!

  4. HansB55

    Es ist schön mit der Salamitaktik erläutert. Gewinne mitnehmen und keine Abgeltungssteuer zahlen. Bei den aktuellen Zinsen ist jeder Schnaps gut fürs Portemonnaie. Ach für die nächsten Jahre lassen sich dann für mich steuerfreie Gewinne realisieren. Selbst wenn ich alles später auf einmal verkaufe zahle ich in der Summe weniger Abgeltungssteuer. Rendite, Rendite.. Ich dachte die steuerrsparmodelle sind vorbei. Die Abgeltungssteuer ist wohl eine Salamitaktik Steuerspartiktak 😉

  5. Der Artikel ist echt interessant! Ich würde ja noch etwas mehr dazu schreiben, jedoch wurde für meinen Teil schon Alles zu dem Thema gesagt. Weiter so bitte, diese Art Artikel zu schreiben liest sich nämlich super.

    Gruss GizzY

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