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Negative Kapitalerträge sollen mit knock-outs nicht mehr verrechnet werden

Die Verrechnung der Kapitalerträge wird komplizierter

Mit einer fortschreitenden Bankenregulierung wird auch der Veräußerungsbegriff des § 20 des Einkommensteuergesetzes neu geregelt werden. Davon sind nicht die Banken sondern die Anleger betroffen.

Anlegern soll es erschwert werden, dass die Verrechnung von negativen Kapitalerträgen mit positiven Einkünften aus spekulativen Knock-Outs verrechnet werden dürfen. Eigentlich sollt die Abgeltungssteuer vereinfacht werden. Aber es kommen immer weitere klein Details dazu, die zu einer Verkomplizierung der steuerlichen Regelungen der Kapitalerträge führen.

Dann wird es nichts mehr mit der Steuerklärung auf dem Bierdeckel und es schadet nicht den Banken sondern Anleger, die mit verschiedenen Instrumenten am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaften wollen. So konnte zwischen den anfallenden Kapitalerträgen intern ein Ausgleich geschaffen werden.

Jetzt heißt es wieder: § 20 Einkommensteuergesetz

„Mal verliert man, mal gewinnt der Finanzminister“

Insgesamt bedeutet es eine Einschränkung der Abgeltungssteuer, die eigentlich für eine Unkompliziertheit sorgen sollte.

Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer:

>>Klicken Sie hier

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  1. Warum ist dieses Thema so schwer ich als Frau tuhe mich hier echt schwer alleine zurecht zu finden ohne Beratung geht bald gar nichts mehr das ist sehr ernüchternd wenn man sich alleine nicht mehr zu helfen weis oder angst hat sein Geld aus dem Fenster zu werfen.. bisschen hilft mir das Lesen in solchen Blogs wie hier um mich wenigstens ein wenig zu Informieren und schlau zu machen.

  2. hansberti

    leider gibt es noch mehr verzwickte Dinge um die Abgeltungssteuer. Es solllte doch so einfach werden. Erst bietet man Verrechnungmöglichkeiten, dann wird alles gecancelt? Ist das so gewollt?

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