Quellensteuer Frankreichs  darf nicht mehr abgezogen werden

Der französische Fiskus darf die Dividenden französischer Unternehmen, die an Investmentfonds mit Sitz im Ausland gezahlt werden, nicht mehr mit der französischen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % besteuern. Dieses wurde vom europäischen Gerichtshof entschieden.

Die Besteuerung von Dividenden an Fonds mit Sitz im Ausland entspricht nicht dem freien  Kapitalmarktverkehr und benachteiligt somit Fondsanleger in der gesammten EU. Bei der Besteuerung von im französischen Inland ansässigen Fonds wurde keine Abgeltungssteuer an der Quelle abgezogen. Mit einer Klage von Investmentfonds gegen eine Steuerbehörde eines Landes der EU konnte die  Diskriminierung von Fondsanlegern Einhalt geboten werden.

Durch den vor einigen Jahren begonnen Rechtsstreit haben Fondsanleger möglicherweise einen Erstattungsanspruch von Abgeltungssteuern.

Als Tipp: Anleger überprüfen die steuerlichen Daten zum Jahresende auf der Steuerbescheinigung von den Banken, wenn Fonds französische Dividendenzahlungen erhalten haben.