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Abgeltungssteuer hilft Privatanleger griechischer Staatsanleihen

Schuldenschnitt Griechenlands  wird durch die Abgeltungssteuer für betroffene Privatanleger tragbarer. 

Privatanleger, die vom Schuldenschnitt betroffen sind, können Ihre Verluste durch die Inanspruchnahme der Abgeltungssteuer mindern. Das Finanzamt „beteiligt“ sich an den Verlusten griechischer Anleihen. Der deutsche Staat hat dadurch unter Umständen weitere Mindereinnahmen aus Kapitalertragssteuern.

Wer griechische Anleihen nach der Einführung der Abgeltungssteuer (ab 2009) gekauft hat, verrechnet die Verluste mit positiven  Kapitalerträgen. Mit dem Tausch griechischer Anleihen ist ein tatsächlicher Verlust und auch ein steuerlicher Verlust entstanden, der von der Höhe des Einstandskurses abhängig ist. Auch Spekulanten, die Anleihen zu tieferen Kursen erworben haben, können entstandene Verluste durch die Abgeltungssteuer geltend machen.

Diese steuerliche Handhabung ist vorläufig nach den Regeln der Abgeltungssteuer aufgestellt worden.  Es sei denn, es werden nachträglich einige steuerliche Regelungen geändert.

Fallen nach dem Umtausch aus den neuen Anleihen Kursgewinne an, unterliegen diese wiederum der Abgeltungssteuer.

Der Staat hat aus dieser Umtauschaktion jedenfalls geringere zukünftige Steuereinnahmen zu verzeichnen, da Privatanleger die Verluste im Verlusttopf der Abgeltungssteuer wieder aufholen können und dann erst wieder Kapitalertragsteuern zahlen und zusätzlich den Sparer Pauschbetrag im Freistellungsauftrag nutzen können.

Für individuelle  Belange sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

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  1. Sylvia

    Es ist ja gut wenn die Abgeltungssteuer hilft. Besser wäre es gewesen wenn man nicht in grichische Anleihen investiert hätte

  2. cashman

    Forderungsverzicht und Zwangsumtausch griechischer Anleihen

    Durch den vereinbarten Forderungsverzicht und den geregelten Zwangsumtausch griechischer Anleihen wird die Ausbuchung steuerlich wie ein Verkauf und Kauf unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer behandelt.

    Für Interessierte sei hier das AZ IV C 1 S2252/0:016 vom Bundesfinanzministerium genannt.

    Der Anleger erhält aus beispielsweise 1000 Euro 4 neue Bestandteile eingebucht.
    • 20 Anleihen mit Laufzeiten 11 bis 30 Jahre Laufzeit
    • 2 Papiere des Rettungsfonds ESF
    • Besserungsschein
    • Nullkupon Anleihe für aufgelaufene Stückzinsen

    Bei der Abgeltungssteuer werden die alten Papiere so behandelt, als wären sie ganz normal an der Börse bei Fälligkeit zu 100 % verkauft worden. Die neuen Anleihen werden so bewertet als würden diese mit einem Kurs von 415 € Anschaffungskosten gekauft worden.

    Anleger mit zusätzlichen Erträgen aus Kapitalerträgen nutzen die Verluste und zahlen bis zum Ausgleich des Verlustverrechnungstopfes, b zw. Zusätzlich bis zur Höhe des Freistellungsauftrages keine Abgeltungssteuer.

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