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Schlagwort: soli

Altverluste in 2013 verrechnen

Es wird Zeit die Altverluste zu reduzieren

Wurden sogenannte Altverluste aus der der Veräußerung von Wertpapieren bis zur Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 geltend gemacht und bis zum heutigen Tage noch nicht verrechnet, so sollten Anleger sich sputen.

Positiven Börsenzyklus nutzen
Die Börsensituation scheint augenblicklich positiv für die Verlustverrechnung zu stehen. Die Börsenindizes stehen gut und so können Gewinne realisiert werden, die Altverluste ausgleichen können.

Warum profitieren einige Anleger nicht von der Verlustverrechnung?

Banken verbuchen die Erträge aus der Veräußerung von Aktien zuerst in dem aktuellen Jahr und berechnen bei übersteigenden Freibeträgen die Abgeltungssteuer. Sind im laufenden Jahr bereits Verluste angefallen, so werden zuerst diese Verluste verrechnet. Das ist sicherlich nicht die vom Anleger gewollte Verlustverrechnung für Altverluste.
Viele Anleger haben sich immer noch nicht auf die Situation eingestellt, den Sparer-Pauschbetrag auch tatsächlich jährlich zu nutzen.

Haben Sie die Chance, Veräußerungsgewinne zu realisieren?

Wenn ja, dann sollten Sie die Chance nutzen und in diesem Jahr die Aktien mit Gewinn veräußern und sich dafür eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit Sie die Altverluste gegen rechnen können. So sparen Sie die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl Soli und Kirchensteuer.

Eines sollten Sie beachten ein Depotwechsel kann sinnvoll sein!

Es ist unter Umständen sinnvoll, bei einer anderen Bank ein Depot zu eröffnen und die Aktien zu übertragen. Dann besteht nicht die Gefahr, bestehende Verluste, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet zu bekommen. So trennen Sie geschickt die Verlustverrechnungsmöglichkeiten und habe die Chance ihre guten Gewinne vollständig mit Altverlusten zu verrechnen.
Versuchen Sie zunächst einmal die Chancen in ihrem eigenen Depot zu nutzen und den Ertrag vollständig für Altverluste einzusetzen.
In diesem Jahr können zusätzlich hohe Kursschwankungen auftreten. Gerade in einem Bundestagswahljahr sollten Anleger gut vorbereitet sein. Rechtzeitig realisieren und die Altverluste steuerschonend verarbeiten.

Falls es nach den Wahlen nochmals möglich ist Gewinne zu realisieren verfahren Sie ebenso, denn in den nächsten Jahren wird die Verlustverrechnungsmöglichkeit für Altverluste durch die Realisierung von Wertpapiergewinnen nicht mehr möglich sein.

Solidaritätszuschlag für Euroland Euro Soli

Wird es einen Solidaritätszuschlag (Euro Soli) für Euroländer geben?

Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise scheint Deutschland in vielen Dingen Vorbildcharakter in Europa zu haben. Deutschland ist wirtschaftlich mit der schweren Aufgabe der Integration der neuen Bundesländer gut vorangekommen. Das bewundern viele Europäische Staaten.

Solidaritätszuschlag statt Marshallplan

Was der Marshallplan als Wiederaufbauprogramm der Wirtschaft in Deutschland historisch mit dem „Wirtschaftswunder“ bewirkte, sollte jedem bewusst sein. Mit dem Beginn des Marshallplans wurden 12,4 Milliarden USD vom US Kongress zur Hilfe der bedürftigen Staaten verabschiedet. Diese Summen reichen heute bei weitem nicht zur Krisenbewältigung aus. Die Kaufkraft war vor über 64 Jahren sicherlich eine andere. Mit dem Euro Soli könnte ein vielfaches an Kapital zur Verfügung gestellt werden.

Die Idee einen Solidaritätszuschlag einzuführen könnte zu einem Instrument werden, die Wirtschaft in den bedürftigen Euroländern anzukurbeln, die durch drastische Haushaltskürzungen die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land selbst behindern. So entsteht eine Chance zum Wirtschaftswachstum und zur Wiedergenesung angeschlagener Volkswirtschaften.

Euro Soli mit Augenmaß

Die Zuweisung eines europäischen Solidaritätszuschlages bedarf eines guten Augenmaßes und entsprechenden Regularien zum Einsatz des Kapitals. Das Gießkannenprinzip darf hier nicht eingesetzt werden, die Effektivität leidet sonst.

Euro Soli hilft gegen hohe Zinsen und mindert Inflation

Der Solidaritätszuschlag für Euroländer würde meiner Meinung nach inflationäre Tendenzen im Zaum halten. Hier wird wirtschaftlich sinnvolles Kapital in den Wirtschaftskreislauf gegeben, statt Liquiditätsspritzen zur Schuldenfinanzierung. Die Zinssätze in den betroffenen Ländern gehen auf ein erträgliches Niveau zurück. Anleihen brauchen nicht mehr zum Zwangsumtausch herangezogen werden. Vertrauen kommt in die Finanzmärkte und zu den Euroländern zurück.

Doch wer soll den Euro Soli bezahlen, wir haben doch schon einen Soli?

Der Solidaritätszuschlag wird seit mehr als 16 Jahren in Deutschland erhoben. Die Bundesfinanzrichter entschieden jedoch, dass der Soli nicht zu einer dauerhaften Einrichtung als Instrument der Steuererhebung verwendet werden darf.

„Solidaritätszuschlag wird umgewidmet als Euro Soli“

Also muss ein neues Wort her, der Euro Soli. Mit dieser Umwidmung entsteht eine andere Rechtslage bis das Bundesfinanzgericht erneut zur Entscheidung aufgefordert wird.

Echte Liquidität aus dem Euro Soli

Die Idee weitere echte Liquidität für den Wirtschaftsaufschwung in Europa aus den bereits genutzten Finanzierungsquellen bereitzustellen hilft vielen Volkswirtschaften in Europa. Geld auf diese Weise zur Verfügung zu stellen weckt viele Begehrlichkeiten. Ein zielorientiertes Regelwerk ist dafür erforderlich.

Aber „Einer“ bezahlt wieder die Miete, der Anleger, der den Soli erwirtschaftet.

 

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