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Schlagwort: Nichtveranlagungsbescheinigung

Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder beantragen

Optimierung des Vermögens mit einer NV-Bescheinigung

Zur Optimierung des Vermögens der Kinder werden häufig nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Kinder können über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, also über die Höhe des Freistellungsauftrages, weitere steuerfreie Einkünfte aus Kapitalerträgen erhalten. Dafür sollten die Eltern für die Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Zu Kapitalerträgen kommen Kinder häufig aus übertragenen, geschenkten oder vererbten Vermögen.

Kinder, die nicht berufstätig sind, haben normalerweise keine sonstigen Einnahmen. Stehen aber Zinseinkünfte an, die höher als im Freistellungsauftrag aufgeführt sind, können sie den Sparer-Pauschbetrag „umtauschen“. Es ist kein umtauschen, sondern eine Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Für jedes Kind steht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro zzgl. einem Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 € zur Verfügung.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Danach ist bei Bedarf ein Antrag zur Erneuerung der Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich. Der Antrag zum Erhalt der NV-Bescheinigung kann persönlich aber auch formlos gestellt werden.

Wird weiterhin ein Freistellungsauftrag benötigt?

Reichen Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei Bedarf mehrere Ausfertigungen beantragen, bei Ihren Kreditinstituten ein. Sie benötigen dann keinen Freistellungsauftrag mehr.

Liegt die NV-Bescheinigung, so nennt man die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei der Bank vor, so wird kein Abzug der Abgeltungssteuer vorgenommen. Es stehen die gesamten Kapitalerträge ohne Steuerabzug zur Verfügung. Dadurch entsteht eine höhere Rendite für das Vermögen der Kinder.

Bei einer Überschreitung des Grundfreibetrages ist der Betrag oberhalb des Grundfreibetrages zur Versteuerung anzumelden und nachträglich zu versteuern. Für individuelle steuerliche Gegebenheiten einen steuerlichen Rat einholen.

Die alternative Geldanlage für Kinder mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung:

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Auch die Nichtveranlagungsbescheinigungen für Kinder können hier genutzt oder optimiert werden. Vermögen mit einem Strategiedepot aufbauen. Eine unabhängige Fonds-Vermögensverwaltung

Vermögen übertragen – Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen

Wie eine Vermögensübertragung Vorteile für die Familie bringen kann!

Hohe Kapitalerträge – Nichtveranlagungsbescheinigung für die Kinder möglich?

Viele Anleger erwirtschaften auch in Zeiten niedriger Zinsen hohe Kapitalerträge. Durch die Anlage des Kapitals in Aktien, die hohe Dividenden ausschütten, wird der Freistellungsauftrag schnell ausgenutzt.

Der Sparerpauschbetrag, der durch den Freistellungsauftrag aktiviert wird, beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Nach der Ausnutzung des Freistellungsauftrages werden die Kapitalerträge mit der 25% igen Abgeltungssteuer belegt.  Zusätzlich zur Abgeltungssteuer wird der Soli und eventuell die Kirchensteuer fällig. Die Steuerbelastung könnte sich auf  ca. 28% summieren. (s. auch Abgeltungssteuersatz)

Ein Vermögensübertrag könnte helfen.

Wer zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und gewillt ist, das Kapital vorzeitig seinen Kindern zu vermachen, überträgt entsprechend Kapital auf die Kinder, sofern sie geringere Einkünfte als den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag haben.

Im Falle der bisherigen Nichtausnutzung des Grundfreibetrages plus Sparerpauschbetrag, stehen den Kindern beispielsweise  über 8.800 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag könnte aus Kapitalerträgen ausgeschüttet werden ohne dass dafür Abgeltungssteuern zu zahlen sind.

Andere Einkünfte der Kinder beachten!

Beachten sollten Anleger die sonstigen Einkünfte der Kinder, die in Ferienzeiten Jobs belegen und dafür Entgelte erhalten. Wird der Freibetrag durch Lohn, Kapitaleinkünfte oder sonstige zu versteuernde Einnahmen überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung an. Damit ist die beitragsfreie Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für die Kinder in Gefahr.

Entscheidung zum Übertrag des Vermögens überdenken!

Bei dieser Übertragung sollten Anleger langfristig denken. Es sollte nicht erstrebenswert sein, das Kapital in einem Jahr zu übertragen und im nächsten Jahr wieder zurück zu übertragen. Das würde die Finanzverwaltung nicht mitmachen und die Kapitalerträge sind nach zu versteuern. . Entweder eine langfristige Entscheidung fällen und das Kapital nicht übertragen oder unwiderruflich das Kapital an die Kinder übertragen.

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