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Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder beantragen

Optimierung des Vermögens mit einer NV-Bescheinigung

Zur Optimierung des Vermögens der Kinder werden häufig nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Kinder können über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, also über die Höhe des Freistellungsauftrages, weitere steuerfreie Einkünfte aus Kapitalerträgen erhalten. Dafür sollten die Eltern für die Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Zu Kapitalerträgen kommen Kinder häufig aus übertragenen, geschenkten oder vererbten Vermögen.

Kinder, die nicht berufstätig sind, haben normalerweise keine sonstigen Einnahmen. Stehen aber Zinseinkünfte an, die höher als im Freistellungsauftrag aufgeführt sind, können sie den Sparer-Pauschbetrag „umtauschen“. Es ist kein umtauschen, sondern eine Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Für jedes Kind steht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro zzgl. einem Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 € zur Verfügung.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Danach ist bei Bedarf ein Antrag zur Erneuerung der Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich. Der Antrag zum Erhalt der NV-Bescheinigung kann persönlich aber auch formlos gestellt werden.

Wird weiterhin ein Freistellungsauftrag benötigt?

Reichen Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei Bedarf mehrere Ausfertigungen beantragen, bei Ihren Kreditinstituten ein. Sie benötigen dann keinen Freistellungsauftrag mehr.

Liegt die NV-Bescheinigung, so nennt man die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei der Bank vor, so wird kein Abzug der Abgeltungssteuer vorgenommen. Es stehen die gesamten Kapitalerträge ohne Steuerabzug zur Verfügung. Dadurch entsteht eine höhere Rendite für das Vermögen der Kinder.

Bei einer Überschreitung des Grundfreibetrages ist der Betrag oberhalb des Grundfreibetrages zur Versteuerung anzumelden und nachträglich zu versteuern. Für individuelle steuerliche Gegebenheiten einen steuerlichen Rat einholen.

Die alternative Geldanlage für Kinder mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung:

Das Strategiedepot, flexibel, preiswert und konservativ

Auch die Nichtveranlagungsbescheinigungen für Kinder können hier genutzt oder optimiert werden. Vermögen mit einem Strategiedepot aufbauen. Eine unabhängige Fonds-Vermögensverwaltung

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  1. cashman

    Vorteile für Inhaber einer Nichtveranlagungsbescheinigung.
    Nach dem Jahressteuergesetz 2013 wurde der Grundfreibetrag verändert
    Grundfreibetrag steigt für 2013 von 8.004 € auf 8.130 €
    Für 2014 steigt der Grundfreibetrag dann auf 8.354 €

  2. Freimann

    Endlich können die Kinder auch Dividendenstrategien fahren. Je nach Höhe der Auszahlung von Dividenden sind auch Kursgewinne möglich. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, schwieriges Wort, sind die Erträge ja wie versteuert und zwar jedes Jahr. Gut wenn die Kinder noch klein sind und die Nichtveranlagungsbescheinigung noch ausstellbar ist.

  3. Sylvia

    Das ist ein guter Tipp wenn man rechtzeitig durch Vermögensübertragung die wenigen Möglichkeiten zur Steuerersparnis mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen kann. Problematisch wird es dann, wenn man dasVermögen doch wieder benötigt und es zum Teil von den Kindern zurückholen möchte.

  4. Florian

    Endlich können die Kinder auch Dividendenstrategien fahren. Je nach Höhe der Auszahlung von Dividenden sind auch Kursgewinne möglich. Mit ner Nichtveranlagungsbescheinigung, schwieriges Wort, sind die Erträge ja wie versteuert und zwar jedes Jahr. Gut wenn die Kinder noch klein sind und die Nichtveranlagungsbescheinigung noch ausstellbar ist.

  5. Walter P

    Die Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder lohnt sich auch bei geringerem Kapital, wenn höhere Erträge erzielt werden. Man sollte nicht immer von einem Festgeld ausgehen.

  6. cashman

    Nach meiner Kenntnis sind zurzeit Schenkungen an die Kinder in Höhe bis zu 205.000 Euro steuerfrei. Beträge über diesen Betrag hinaus sind anzumelden und zu versteuern. Alle 10 Jahre kann die Schenkung in der genannten Höhe steuerfrei vollzogen werden.
    Beispiel für Erträge mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung: Werden 205.000 Euro zu 1,5% als Festgeld angelegt, fallen Zinsen in Höhe von 3.075 € im Jahr . Der Freibetrag der Nichtveranlagungsbescheinigung wird dadurch nicht erreicht.

  7. ursula

    Welchen Betrag kann man steuerfrei an die Kinder verschenken ohne Schenkungssteuer zu zahlen.

    Welche Kapitalerträge können damit erwirtschaftet werden?

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