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Schlagwort: Vermögen

Wertverlust durch schleichende Inflation

Wird der Wertverlust, die Enteignung vom Anleger ignoriert? Fühlt sich jeder davon betroffen?

Was versteht man unter Enteignung des Anlegers und dem weiteren Wertverlust?

Der niedrige Zins und die Inflation lassen einen Wertverlust Jahr für Jahr entstehen. Wer heute 10.000 Euro auf seinem Konto hat wird in 10 Jahren auch 10.000 Euro auf dem Konto haben. Das Dumme ist nur, dafür bekommt man nicht mehr dieselbe Leistung wie vor 10 Jahren.
Die Inflation knabbert Jahr für Jahr an dem Vermögen und beschert den Anlegern einen schleichenden Wertverlust.

Schauen Sie zurück, was wurde den Rentnern in den letzten 10 Jahren zugemutet.

Jahr für Jahr wurde zwar die Rente erhöht, dafür wurden immer mehr Leistungen eingepreist. Krankenkassenbeiträge müssen gezahlt werden, Pflegekostenbeiträge werden erhoben. Gesetzesänderungen über eine Deckelung der Rentenbezüge wurden durchgeführt. So wurde eine Rentnerenteignung bereits durchgeführt. Jetzt geht es an ihr Vermögen. Durch niedrige Zinsen und einer aktuellen kleinen Inflationsrate schuldet der Staat seine Verbindlichkeiten um und die Staatsschulden werden durch die Inflation geringer.

Maßnahme: Anlagestrategie ändern

Vermögensabgabe zur Deckung eines außerordentlichen Finanzbedarfs

Vermögensabgabe oder Reichensteuer

Aktuell wird über die Einführung einer Vermögensabgabe diskutiert. Die Vermögensabgabe wird auch als sogenannte Reichensteuer deklariert.

Eine Vermögensabgabe ist eine Substanzsteuer, die in der Regel Anlegern mit hohen Vermögen auferlegt wird. In Deutschland kamen diese Vermögensabgabe in Notzeiten in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg als Notopfer und nach dem 2. Weltkrieg in Form des Lastenausgleichsgesetzes vor.

Ob der Einsatz zu heutigen Zeiten sinnvoll scheint, sollte politisch überdacht werden.

Durch die Eurokrise wurde hervorgerufen, finden einige Politiker es für gut, bereits jetzt über eine Vermögensabgabe nachzudenken. Es mag als populär gelten, das Politiker sich damit in die Öffentlichkeit begeben. Ist es aber wirklich schon so weit mit der Eurokrise fortgeschritten, dass die Vermögensabgabe der einzige Weg der Finanzierung ist? In Deutschland wurde bisher nur zu Notzeiten eine Vermögensabgabe angefordert. Im Grundgesetz ist ein außerordentlicher Finanzbedarf definiert.

Bleibt doch die Frage: Ist es schick, sich vor den nächsten Bundestagswahlen mit einer Frage zu befassen, die nur einen Teil der Bevölkerung trifft.

Politiker können ständig einen neuen Finanzbedarf definieren. Das stellt für die Gesellschaft und auch für unsere Demokratie eine finanzpolitische Gefahr dar.  Eine Bedienungsladen aus der Vermögensabgabe.

Die Politiker haben die Verträge zur EU vorbereitet und durchgeführt. Den Schadensausgleich holt man sich aus einer Vermögensabgabe?

Ist das wirklich in dieser wirtschaftlichen Situation sinnvoll?

zu weiteren steuerlichen Informationen der Abgeltungssteuer

Vermögen übertragen – Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen

Wie eine Vermögensübertragung Vorteile für die Familie bringen kann!

Hohe Kapitalerträge – Nichtveranlagungsbescheinigung für die Kinder möglich?

Viele Anleger erwirtschaften auch in Zeiten niedriger Zinsen hohe Kapitalerträge. Durch die Anlage des Kapitals in Aktien, die hohe Dividenden ausschütten, wird der Freistellungsauftrag schnell ausgenutzt.

Der Sparerpauschbetrag, der durch den Freistellungsauftrag aktiviert wird, beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Nach der Ausnutzung des Freistellungsauftrages werden die Kapitalerträge mit der 25% igen Abgeltungssteuer belegt.  Zusätzlich zur Abgeltungssteuer wird der Soli und eventuell die Kirchensteuer fällig. Die Steuerbelastung könnte sich auf  ca. 28% summieren. (s. auch Abgeltungssteuersatz)

Ein Vermögensübertrag könnte helfen.

Wer zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und gewillt ist, das Kapital vorzeitig seinen Kindern zu vermachen, überträgt entsprechend Kapital auf die Kinder, sofern sie geringere Einkünfte als den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag haben.

Im Falle der bisherigen Nichtausnutzung des Grundfreibetrages plus Sparerpauschbetrag, stehen den Kindern beispielsweise  über 8.800 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag könnte aus Kapitalerträgen ausgeschüttet werden ohne dass dafür Abgeltungssteuern zu zahlen sind.

Andere Einkünfte der Kinder beachten!

Beachten sollten Anleger die sonstigen Einkünfte der Kinder, die in Ferienzeiten Jobs belegen und dafür Entgelte erhalten. Wird der Freibetrag durch Lohn, Kapitaleinkünfte oder sonstige zu versteuernde Einnahmen überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung an. Damit ist die beitragsfreie Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für die Kinder in Gefahr.

Entscheidung zum Übertrag des Vermögens überdenken!

Bei dieser Übertragung sollten Anleger langfristig denken. Es sollte nicht erstrebenswert sein, das Kapital in einem Jahr zu übertragen und im nächsten Jahr wieder zurück zu übertragen. Das würde die Finanzverwaltung nicht mitmachen und die Kapitalerträge sind nach zu versteuern. . Entweder eine langfristige Entscheidung fällen und das Kapital nicht übertragen oder unwiderruflich das Kapital an die Kinder übertragen.

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