Keine Transaktionskosten durch temporäre Freetradeaktionen

Ordergebühren werden temporär gesenkt

Banken und Discounter wissen, dass Anleger preisgünstige Transaktionskosten wünschen. Deshalb bewerben Sie bestimmte Produkte und dafür werden Transaktionskosten,  auch Ordergebühren genannt, temporär gesenkt.

Anleger können dann beispielsweise innerhalb eines Monats an einer „Happy Hopping“ Tradingaktion mit Null-Tradingkosten teilnehmen und freies Geld anlegen.

Damit möchten Emittenten gewisse Produkte an den „Geldanleger“ bringen und so den Umsatz ankurbeln. Verkauft der Anleger irgendwann wieder, sind Transaktionskosten zu zahlen.

Bevor Anleger an einer Free Trade Aktion teilnehmen, sollten sie sich fragen, ob sie das Produkt auch ohne „Happy Hopping“ Freetrade kaufen würden. Jeder nimmt aus dem“ Regal des Discounters“ etwas umsonst mit?

Ist das Produkt für die Zielerreichung der Anlagestrategie des eigenen Portfolios geeignet?

Wenn online gekauft wird, ist es für Produktanbieter und Discounter umso besser. Keine Dokumentation und keine Risikoaufklärung muss durchgeführt werden. Das spart Zeit. Die Gebühr für die Order zahlt beispielsweise der Anbieter, der Emittent,  aus dem angebotenen Produkt. Allgemein sind dies außerbörsliche Orders und werden als Kommissionsgeschäft abgerechnet. Der Anleger merkt die Gebühren nicht. Die Bafin kontrolliert dieses Geschäft ebenfalls nicht, weil außerbörslich.  „Wenn genug verkauft wurde, kann die Aktion auch vorzeitig beendet werden.

Trader, die zufällig das gewünschte Produkt erwerben wollen profitieren. Anleger, die ebenfalls das angebotene Produkt wünschen, können profitieren. Ein Vergleich vor einer von Transaktionskosten befreiten Freetradeaktion mit anderen Produkten kann hilfreich sein und führt bei Trades mit Transaktionskosten und führt mitunter zu besseren Einstandskursen.

Nicht alles was billig und umsonst ist, wird vorteilhaft für Anleger sein!