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Schlagwort: Altverluste

Durch die Abgeltungssteuerverrechnung Altverluste retten

Fristablauf zur Abgeltungssteuerverrechnung mit Wertpapieren beachten

Mit dem Fristauslauf am Jahresende 2013, ist die Abgeltungssteuerverrechnung erschwert. Die Steuerverrechnung von Altverlusten aus den Jahren vor 2009 mit aktuellen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren, endet am Jahresende.
Anleger sollten aktuell die Chancen nutzen und sich für Verrechnungsvarianten interessieren und entscheiden. Sollten keine Gewinne aktuell bestehen, können verschiedene andere Möglichkeiten genutzt werden, die Altverluste noch in diesem Jahr zu realisieren. Vorausgesetzt natürlich, dass das Verständnis, andere Wege, eine andere Anlagestrategie zu beschreiten, gegeben ist.
Zertifikate zur Abgeltungssteuerverrechnung heranziehen

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Altverluste in 2013 verrechnen

Es wird Zeit die Altverluste zu reduzieren

Wurden sogenannte Altverluste aus der der Veräußerung von Wertpapieren bis zur Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 geltend gemacht und bis zum heutigen Tage noch nicht verrechnet, so sollten Anleger sich sputen.

Positiven Börsenzyklus nutzen
Die Börsensituation scheint augenblicklich positiv für die Verlustverrechnung zu stehen. Die Börsenindizes stehen gut und so können Gewinne realisiert werden, die Altverluste ausgleichen können.

Warum profitieren einige Anleger nicht von der Verlustverrechnung?

Banken verbuchen die Erträge aus der Veräußerung von Aktien zuerst in dem aktuellen Jahr und berechnen bei übersteigenden Freibeträgen die Abgeltungssteuer. Sind im laufenden Jahr bereits Verluste angefallen, so werden zuerst diese Verluste verrechnet. Das ist sicherlich nicht die vom Anleger gewollte Verlustverrechnung für Altverluste.
Viele Anleger haben sich immer noch nicht auf die Situation eingestellt, den Sparer-Pauschbetrag auch tatsächlich jährlich zu nutzen.

Haben Sie die Chance, Veräußerungsgewinne zu realisieren?

Wenn ja, dann sollten Sie die Chance nutzen und in diesem Jahr die Aktien mit Gewinn veräußern und sich dafür eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit Sie die Altverluste gegen rechnen können. So sparen Sie die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zzgl Soli und Kirchensteuer.

Eines sollten Sie beachten ein Depotwechsel kann sinnvoll sein!

Es ist unter Umständen sinnvoll, bei einer anderen Bank ein Depot zu eröffnen und die Aktien zu übertragen. Dann besteht nicht die Gefahr, bestehende Verluste, die der Abgeltungssteuer unterliegen, verrechnet zu bekommen. So trennen Sie geschickt die Verlustverrechnungsmöglichkeiten und habe die Chance ihre guten Gewinne vollständig mit Altverlusten zu verrechnen.
Versuchen Sie zunächst einmal die Chancen in ihrem eigenen Depot zu nutzen und den Ertrag vollständig für Altverluste einzusetzen.
In diesem Jahr können zusätzlich hohe Kursschwankungen auftreten. Gerade in einem Bundestagswahljahr sollten Anleger gut vorbereitet sein. Rechtzeitig realisieren und die Altverluste steuerschonend verarbeiten.

Falls es nach den Wahlen nochmals möglich ist Gewinne zu realisieren verfahren Sie ebenso, denn in den nächsten Jahren wird die Verlustverrechnungsmöglichkeit für Altverluste durch die Realisierung von Wertpapiergewinnen nicht mehr möglich sein.

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