Keine Kapitalerträge mehr erzielen, dafür Erträge für vermieten und verpachten erzielen

Geld Tipps zum Wechsel der Assetklasse

Viele Anleger haben ausreichende Kapitalerträge. Die Freistellungsaufträge der Familie sind ausgenutzt. Die Nichtveranlagungsbescheinigungen für die Kinder sind aufgebraucht. Alle weiteren Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungssteuer. Ein ausreichendes Kapitalvermögen ist vorhanden.

Welche Geld Tipps können Anleger jetzt mit Kapitalerträgen umsetzen?

Dieser Geld Tipp ist für Anleger geeignet, die Erfahrungen in anderen Anlageklassen aufbauen wollen oder Erfahrungen mitbringen.

Die Lösung wäre eine unternehmerische Beteiligung einzugehen, die z.B. statt Einkünfte aus Kapitalerträgen generiert, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährleistet. Gute unternehmerische Beteiligungen sind rar gesät. Anleger sollten auf Qualität achten.

Tipp: Statt Einkünfte aus Kapitalerträgen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Bei unternehmerischen Beteiligungen entstehen Betriebskosten. Zusätzlich wird die AfA, Absetzung für Abnutzung, steuerlich geltend gemacht. Dadurch entstehen geringere zu versteuernde Erträge, die nicht der Abgeltungssteuer sondern dem individuellen Steuersatz unterliegen.

Die Wirtschaftlichkeit der Objekte im geschlossenen Fonds ist entscheidend. Nach einer mehrjährigen Haltedauer wird die Beteiligung wieder aufgelöst.

  • Eine Kalkulation der Steuereinsparung sollte vorangehen, denn die Ausschüttungen unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
  • Entstehen Gewinne bei der Auflösung, dem Verkauf der Beteiligung, ist der Ertrag daraus zu versteuern.

Genaue Auskünfte darüber sind im Prospekt enthalten oder im Vermögensanlageninformationsblatt. (Beispiel Sylt Hotel)

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