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Wird die Honorarberatung nur teilweise reguliert?

Honorarberatung im Bundestag

In der ersten Lesung zum zukünftigen Honoraranlageberatungsgesetz im Bundestag, vom 21.02.2013,  scheint es Irritationen zu geben. Die Mitglieder der SPD Fraktion Carsten Sieling und Kerstin Tack sprechen sogar von einem Etikettenschwindel.

Das Honoraranlageberatungsgesetz ist eine einzige Enttäuschung und ein Etikettenschwindel. Weder wird damit die notwendige Transparenz auf dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch trägt es dazu bei, dass Anlegerinnen und Anleger sich darauf verlassen können, dass der Finanzanlageberater nur in ihrem Interesse berät. Statt dessen werden sogar zusätzliche Fehlanreize gesetzt.

Bestimmt die Lobby vorab über die Honorarberater?

Wie kann es dazu kommen? Bereits Ankündigungen des Verbraucherschutzministeriums werden über den Haufen geworfen. Scheinbar soll nur ein Teil der Anlageberatung geregelt werden. Die Versicherungsberatung bleibt außen vor. Vermutlich hat die Lobby der Versicherungen und die Lobby der Banken, die ihre Geschäftsmodelle in Gefahr sahen, einen hohen Einfluss und Druck auf die Gestaltung des Honoraranlageberatungsgesetzes bereits in der Entstehung, ausgeübt.

Während in der Pressemitteilung verlautbart wird:

Dabei muss klar sein: Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät.

Es wird auch in dem Artikel deutlich klar gestellt, dass eine unmittelbare Abhängigkeit zwischen der Einflussgröße Provisionen und der Anlageberatung ein Zusammenhang besteht.


Erhält der Anlageberater mehr Provisionen, so wird dieses in den Focus seiner Vermittlungstätigkeit rücken.

Leider ist es technisch nicht bei allen Banken möglich, die Kickbacks direkt an die Kunden zu leiten. Umwege über den Honorarberater sind möglich. Zukünftig wird der Honorarberater aber nicht als weiterleitende Zahlstelle von Vermittlungsprovisionen fungieren können. Diese Transparenzlücke muß unbedingt geschlossen werden.

Wie ein transparentes Honorarmodell auf der Basis einer Flatrate aussieht, erfahren Sie bei der Honorar Company. Die Kickbacks, die aus dem individuellen Depot entstehen, werden direkt von der Depotbank an den Kunden weitergeleitet. Eine bessere Transparenz kann kaum dargestellt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Politik eine Regulierung, also eine Einführung des Honoraranlageberatungsgesetzes vornimmt, mit dem sich die Anleger und auch die Honorarberater identifizieren können.  Machteinflüsse von Banken und Lobbyisten schaden aktuell dem Verbraucherschutz.

Etikettenschwindel Honoraranlageberatungsgesetz: Schäuble bricht Aigners Ankündigungen

abgerufen am 22.02.2013 14:05 Uhr

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  1. hansberti

    bei mir kommt es darauf an ob ich eine gute Beratung erhalte. Dann würde ich sehen ob die Kickbacks das Honorar ausgleichen. Besser wäre es wenn ich mehr zurück bekäme als ich an Honorarkosten zahle. Das kann mir der Honorarberater ausrechnen. Ab einer bestimmten Summe würde mehr zurückfließen. Das kann man doch ausrechnen oder? Vielleicht lohnt sich ja die Honorarberatung viel früher als man denkt. Banken und Vermögensberater platzen doch vor Neid, weil sie ihre hohen Provisionen in Gefahr sehen.

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