Emission von Inflationsanleihen mit Schutz gegen Preissteigerungen stossen auf geringes Anleger-Interesse.

 

Geldanlagen wandern in risikoreichere Marktsegmente

Die Finanzagentur des Bundes emittierte Inflationsanleihen. Diese Anleihen können von Anlegern zum Schutz gegen die Inflation erworben werden. Der Anleger schützt sich vor Preissteigerungen, der Bund ist verpflichtet, einen Wert über den gezeichneten Nennbetrag hinaus zurückzuzahlen.

Die Inflationsanleihe wurden mit einer 10 jährigen Laufzeit angeboten. Die Inflations-Schutz-Anleihe war nur 10% überzeichnet. Bei vorherigen Emissionen von Inflationsschutzanleihen waren Überzeichnungen von 80% durchaus gegeben.

Das Angebot wurde am Markt mit geringem Interesse platziert. Die Sorge, einen Inflationsschutz im Depot zu platzieren scheint bei Anlegern gering. Anleger zeigen scheinbar keine Bedenken vor weiteren Liquiditätszuflüssen seitens der EZB, das die hohe Liquidität zur Inflation führen kann.

Auch der Bund profitiert davon und gibt preiswertes Geld, also günstigen Zins, in den Markt. Selbst rechnet der Bund scheinbar auch nicht mit einer steigenden Inflation. Sonst würde diese Art der Schuldenausgabe mit Inflationsschutz für Anleger unterbleiben.

Wie funktioniert der Inflationsschutz mit einer Anleihe?

Neben einer fest vereinbarten Kuponzahlung enthält der Ertragsmechanismus einen variablen Ertragsbeitrag. In diesem Fall wird der Ertragsmechanismus an die Steigerung der Verbraucherpreise geknüpft. Bei Rückzahlung können die Anleger in etwa die gleiche Warenmenge kaufen, die bei Auflegung der Anleihe erworben werden könnte.