Honorarberatung wird durch das Honoraranlageberatungsgesetz geregelt 

In der Sitzung des Bundesrates vom 01. Februar 2013 ist ein Entwurf zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung bearbeitet worden. Ein ursprünglich geplanter Beschluss wurde nicht gefasst. Ein Vermittlungsausschuss wurde angerufen.

Das neue Gesetz über die Honorarberatung über Finanzinstrumente soll Honoraranlageberatungsgesetz genannt werden.

In diesem Gesetz sollen die  Rahmenbedingungen für die Anlageberatung in Finanzinstrumenten geschaffen werden.  Es soll für die Anleger ein alternatives Angebot zur provisionsbasierten Anlageberatung