Anleger sollen rechtzeitig Gestaltungsmöglichkeiten prüfen

Der Bundesfinanzhof erklärte in einem Urteil, dass die Finanzbehörden zukünftig auskunftspflichtig sind, wenn es um Gestaltungsmöglichkeiten  des Steuerpflichtigen bei der Planung der Einkünfte geht.

Die Finanzbehörden sollen Anlegern helfen, eine Risikoabschätzung zu geben, um das Besteuerungsverfahren zu erleichtern. Die Einschätzung des Finanzamtes soll der zukünftigen Veranlagung entsprechen und soll verpflichtend sein.

Kosten dieser Auskunft sollten vorher erfragt werden. Es gibt dafür Bagatellgrenzen.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen (Az.: IX R 11/11) abgelegt.

Anleger sollten bei möglichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig die zuständige Finanzbehörde mit ins Boot nehmen um verbindliche Auskünfte zu bekommen.

Wer allgemeine Tipps zur Abgeltungssteuer benötigt erhält hier Informationen.