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Kategorie: Steuern Geldanlage (Seite 2 von 2)

Nichtveranlagungsbescheinigung für Kinder beantragen

Optimierung des Vermögens mit einer NV-Bescheinigung

Zur Optimierung des Vermögens der Kinder werden häufig nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Kinder können über den Sparer-Pauschbetrag hinaus, also über die Höhe des Freistellungsauftrages, weitere steuerfreie Einkünfte aus Kapitalerträgen erhalten. Dafür sollten die Eltern für die Kinder eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Zu Kapitalerträgen kommen Kinder häufig aus übertragenen, geschenkten oder vererbten Vermögen.

Kinder, die nicht berufstätig sind, haben normalerweise keine sonstigen Einnahmen. Stehen aber Zinseinkünfte an, die höher als im Freistellungsauftrag aufgeführt sind, können sie den Sparer-Pauschbetrag „umtauschen“. Es ist kein umtauschen, sondern eine Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Für jedes Kind steht ein Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro zzgl. einem Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 € zur Verfügung.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt. Danach ist bei Bedarf ein Antrag zur Erneuerung der Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich. Der Antrag zum Erhalt der NV-Bescheinigung kann persönlich aber auch formlos gestellt werden.

Wird weiterhin ein Freistellungsauftrag benötigt?

Reichen Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei Bedarf mehrere Ausfertigungen beantragen, bei Ihren Kreditinstituten ein. Sie benötigen dann keinen Freistellungsauftrag mehr.

Liegt die NV-Bescheinigung, so nennt man die Nichtveranlagungsbescheinigung, bei der Bank vor, so wird kein Abzug der Abgeltungssteuer vorgenommen. Es stehen die gesamten Kapitalerträge ohne Steuerabzug zur Verfügung. Dadurch entsteht eine höhere Rendite für das Vermögen der Kinder.

Bei einer Überschreitung des Grundfreibetrages ist der Betrag oberhalb des Grundfreibetrages zur Versteuerung anzumelden und nachträglich zu versteuern. Für individuelle steuerliche Gegebenheiten einen steuerlichen Rat einholen.

Die alternative Geldanlage für Kinder mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung:

Das Strategiedepot, flexibel, preiswert und konservativ

Auch die Nichtveranlagungsbescheinigungen für Kinder können hier genutzt oder optimiert werden. Vermögen mit einem Strategiedepot aufbauen. Eine unabhängige Fonds-Vermögensverwaltung

Abgeltungssteuer Frankreichs für Fonds mit Sitz im Ausland rechtswidrig

Quellensteuer Frankreichs  darf nicht mehr abgezogen werden

Der französische Fiskus darf die Dividenden französischer Unternehmen, die an Investmentfonds mit Sitz im Ausland gezahlt werden, nicht mehr mit der französischen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % besteuern. Dieses wurde vom europäischen Gerichtshof entschieden.

Die Besteuerung von Dividenden an Fonds mit Sitz im Ausland entspricht nicht dem freien  Kapitalmarktverkehr und benachteiligt somit Fondsanleger in der gesammten EU. Bei der Besteuerung von im französischen Inland ansässigen Fonds wurde keine Abgeltungssteuer an der Quelle abgezogen. Mit einer Klage von Investmentfonds gegen eine Steuerbehörde eines Landes der EU konnte die  Diskriminierung von Fondsanlegern Einhalt geboten werden.

Durch den vor einigen Jahren begonnen Rechtsstreit haben Fondsanleger möglicherweise einen Erstattungsanspruch von Abgeltungssteuern.

Als Tipp: Anleger überprüfen die steuerlichen Daten zum Jahresende auf der Steuerbescheinigung von den Banken, wenn Fonds französische Dividendenzahlungen erhalten haben.

Vermögen übertragen – Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen

Wie eine Vermögensübertragung Vorteile für die Familie bringen kann!

Hohe Kapitalerträge – Nichtveranlagungsbescheinigung für die Kinder möglich?

Viele Anleger erwirtschaften auch in Zeiten niedriger Zinsen hohe Kapitalerträge. Durch die Anlage des Kapitals in Aktien, die hohe Dividenden ausschütten, wird der Freistellungsauftrag schnell ausgenutzt.

Der Sparerpauschbetrag, der durch den Freistellungsauftrag aktiviert wird, beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Nach der Ausnutzung des Freistellungsauftrages werden die Kapitalerträge mit der 25% igen Abgeltungssteuer belegt.  Zusätzlich zur Abgeltungssteuer wird der Soli und eventuell die Kirchensteuer fällig. Die Steuerbelastung könnte sich auf  ca. 28% summieren. (s. auch Abgeltungssteuersatz)

Ein Vermögensübertrag könnte helfen.

Wer zu hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt und gewillt ist, das Kapital vorzeitig seinen Kindern zu vermachen, überträgt entsprechend Kapital auf die Kinder, sofern sie geringere Einkünfte als den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag haben.

Im Falle der bisherigen Nichtausnutzung des Grundfreibetrages plus Sparerpauschbetrag, stehen den Kindern beispielsweise  über 8.800 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag könnte aus Kapitalerträgen ausgeschüttet werden ohne dass dafür Abgeltungssteuern zu zahlen sind.

Andere Einkünfte der Kinder beachten!

Beachten sollten Anleger die sonstigen Einkünfte der Kinder, die in Ferienzeiten Jobs belegen und dafür Entgelte erhalten. Wird der Freibetrag durch Lohn, Kapitaleinkünfte oder sonstige zu versteuernde Einnahmen überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung an. Damit ist die beitragsfreie Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für die Kinder in Gefahr.

Entscheidung zum Übertrag des Vermögens überdenken!

Bei dieser Übertragung sollten Anleger langfristig denken. Es sollte nicht erstrebenswert sein, das Kapital in einem Jahr zu übertragen und im nächsten Jahr wieder zurück zu übertragen. Das würde die Finanzverwaltung nicht mitmachen und die Kapitalerträge sind nach zu versteuern. . Entweder eine langfristige Entscheidung fällen und das Kapital nicht übertragen oder unwiderruflich das Kapital an die Kinder übertragen.

Freistellungsauftrag prüfen bei Rückkaufangebot von Pfandbriefen

Banken kaufen ihre emittierten Pfandbriefe vorzeitig zurück 

Banken, die bisher Kredite zur Staatsfinanzierung herausgegeben haben und keine Staatsfinanzierung mehr durchführen, kaufen am Markt ihre emittierten Pfandbriefe zurück.

Banken führen Überdeckung der Pfandbriefe zurück

Damit nutzen sie einerseits die Überdeckung der emittierten Pfandbriefe zu den herausgegebenen Krediten zu reduzieren. Andererseits bereiten sie sich auf mögliche Zinssteigerungen vor. Zunächst kann die Zinsspanne dadurch erweitert werden. Die Zinsaufwendungen sind mehr so hoch. Privatanleger geben jedoch nicht alle Anleihen ab. Mit der zusätzlichen Pfandbesicherung durch eingetragene Hypotheken lässt sich für Anleger das Laufzeitende gut abwarten.

Privatanleger profitieren von den sinkenden Zinsen

Anleger, die jetzt verkaufen, erhalten einen höheren Kurs zurück. Die Zinsen sind weiterhin in den letzten Tagen gesunken.

Freistellungsauftrag prüfen – wird Abgeltungssteuer gezahlt?

Mit der Realisierung von Kursgewinnen sollten Anleger ihren Freistellungsauftrag prüfen. Sind noch verrechenbare Verluste vorhanden? Es besteht in diesem Jahr noch Zeit zur Gestaltung der Kapitalerträge. Oberhalb des Sparer-Pauschbetrages fällt die Abgeltungssteuer an.

Welche Wideranlagemöglichkeiten nutzen Privatanleger? 

Inflation einkalkulieren

Wer freie Geldanlagen zur Investition einsetzt, sollte inflationäre Tendenzen beachten. In Deutschland ist die Inflationsrate mit etwas über 2 % niedrig. Hiermit ist der allgemeine Inflationskorb gemeint.  Macht man die Inflation auf den Benzinpreis fest so haben wir bestimmt eine Inflationsrate von 20% pro Jahr.

Wer hohe Zinsen einkalkuliert und erwirtschaften will, wird höhere Risiken in Kauf nehmen müssen. Das Tagesgeld oder eine Kurzfristanlage auf dem Sparbuch entsprechen vielleicht gerade der Inflationsrate. „Los Nr. Leider nicht gewonnen.“

Es lohnt sich eine Honorarberatung einzufordern.

 

Solidaritätszuschlag für Euroland Euro Soli

Wird es einen Solidaritätszuschlag (Euro Soli) für Euroländer geben?

Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise scheint Deutschland in vielen Dingen Vorbildcharakter in Europa zu haben. Deutschland ist wirtschaftlich mit der schweren Aufgabe der Integration der neuen Bundesländer gut vorangekommen. Das bewundern viele Europäische Staaten.

Solidaritätszuschlag statt Marshallplan

Was der Marshallplan als Wiederaufbauprogramm der Wirtschaft in Deutschland historisch mit dem „Wirtschaftswunder“ bewirkte, sollte jedem bewusst sein. Mit dem Beginn des Marshallplans wurden 12,4 Milliarden USD vom US Kongress zur Hilfe der bedürftigen Staaten verabschiedet. Diese Summen reichen heute bei weitem nicht zur Krisenbewältigung aus. Die Kaufkraft war vor über 64 Jahren sicherlich eine andere. Mit dem Euro Soli könnte ein vielfaches an Kapital zur Verfügung gestellt werden.

Die Idee einen Solidaritätszuschlag einzuführen könnte zu einem Instrument werden, die Wirtschaft in den bedürftigen Euroländern anzukurbeln, die durch drastische Haushaltskürzungen die wirtschaftliche Entwicklung im eigenen Land selbst behindern. So entsteht eine Chance zum Wirtschaftswachstum und zur Wiedergenesung angeschlagener Volkswirtschaften.

Euro Soli mit Augenmaß

Die Zuweisung eines europäischen Solidaritätszuschlages bedarf eines guten Augenmaßes und entsprechenden Regularien zum Einsatz des Kapitals. Das Gießkannenprinzip darf hier nicht eingesetzt werden, die Effektivität leidet sonst.

Euro Soli hilft gegen hohe Zinsen und mindert Inflation

Der Solidaritätszuschlag für Euroländer würde meiner Meinung nach inflationäre Tendenzen im Zaum halten. Hier wird wirtschaftlich sinnvolles Kapital in den Wirtschaftskreislauf gegeben, statt Liquiditätsspritzen zur Schuldenfinanzierung. Die Zinssätze in den betroffenen Ländern gehen auf ein erträgliches Niveau zurück. Anleihen brauchen nicht mehr zum Zwangsumtausch herangezogen werden. Vertrauen kommt in die Finanzmärkte und zu den Euroländern zurück.

Doch wer soll den Euro Soli bezahlen, wir haben doch schon einen Soli?

Der Solidaritätszuschlag wird seit mehr als 16 Jahren in Deutschland erhoben. Die Bundesfinanzrichter entschieden jedoch, dass der Soli nicht zu einer dauerhaften Einrichtung als Instrument der Steuererhebung verwendet werden darf.

„Solidaritätszuschlag wird umgewidmet als Euro Soli“

Also muss ein neues Wort her, der Euro Soli. Mit dieser Umwidmung entsteht eine andere Rechtslage bis das Bundesfinanzgericht erneut zur Entscheidung aufgefordert wird.

Echte Liquidität aus dem Euro Soli

Die Idee weitere echte Liquidität für den Wirtschaftsaufschwung in Europa aus den bereits genutzten Finanzierungsquellen bereitzustellen hilft vielen Volkswirtschaften in Europa. Geld auf diese Weise zur Verfügung zu stellen weckt viele Begehrlichkeiten. Ein zielorientiertes Regelwerk ist dafür erforderlich.

Aber „Einer“ bezahlt wieder die Miete, der Anleger, der den Soli erwirtschaftet.

 

Abgeltungssteuer hilft Privatanleger griechischer Staatsanleihen

Schuldenschnitt Griechenlands  wird durch die Abgeltungssteuer für betroffene Privatanleger tragbarer. 

Privatanleger, die vom Schuldenschnitt betroffen sind, können Ihre Verluste durch die Inanspruchnahme der Abgeltungssteuer mindern. Das Finanzamt „beteiligt“ sich an den Verlusten griechischer Anleihen. Der deutsche Staat hat dadurch unter Umständen weitere Mindereinnahmen aus Kapitalertragssteuern.

Wer griechische Anleihen nach der Einführung der Abgeltungssteuer (ab 2009) gekauft hat, verrechnet die Verluste mit positiven  Kapitalerträgen. Mit dem Tausch griechischer Anleihen ist ein tatsächlicher Verlust und auch ein steuerlicher Verlust entstanden, der von der Höhe des Einstandskurses abhängig ist. Auch Spekulanten, die Anleihen zu tieferen Kursen erworben haben, können entstandene Verluste durch die Abgeltungssteuer geltend machen.

Diese steuerliche Handhabung ist vorläufig nach den Regeln der Abgeltungssteuer aufgestellt worden.  Es sei denn, es werden nachträglich einige steuerliche Regelungen geändert.

Fallen nach dem Umtausch aus den neuen Anleihen Kursgewinne an, unterliegen diese wiederum der Abgeltungssteuer.

Der Staat hat aus dieser Umtauschaktion jedenfalls geringere zukünftige Steuereinnahmen zu verzeichnen, da Privatanleger die Verluste im Verlusttopf der Abgeltungssteuer wieder aufholen können und dann erst wieder Kapitalertragsteuern zahlen und zusätzlich den Sparer Pauschbetrag im Freistellungsauftrag nutzen können.

Für individuelle  Belange sollte steuerlicher Rat eingeholt werden.

Freistellungsauftrag – ein paar Tipps

Tipps zum Freistellungsauftrag

Mittels Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kann ein Steuerzahler / Anleger sein Geldinstitut dazu veranlassen, seine Einkommen aus Kapitalanlagen vom automatischen Pauschalsteuerabzug zu entbinden – auch Abgeltungssteuer genannt. Nähere Regelungen sind unter $44a des EStG. einzusehen.

Wird kein Freistellungsantrag eingereicht, oder ist das Einkommen aus den Kapitalanlagen höher als der im Freistellungsauftrag angegebene Sparerpauschbetrag, wird von den Kreditinstituten 25% der Kapitalerträge als Kapitalertragssteuer, die sogenannte Abgeltungssteuer, abgeführt. Das Anlegen oder die Veränderung vom Freistellungsauftrag ist immer gebührenfrei.

Passiert es, dass Sie bei Ihrem Kreditinstitut ihren Freistellungsauftrag nicht ausnutzen und bei der anderen Hausbank überschreiten, können Sie mit Einreichung der Steuererklärung den noch nicht ausgeschöpften Freistellungsautrag verrechnen. Der Freistellungsauftrag kann jederzeit geändert werden. Es empfiehlt sich, den Freistellungsauftrag immer laufend zu prüfen. Vergessen Sie nicht die Angabe der Steueridentifikationsnummer, da der Freistellungsauftrag ansonsten von der Hausbank technisch nicht mehr verarbeitet werden kann. Außerdem verlieren die Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer nach 2015 Ihre Gültigkeit, von daher ist dieser Punkt sehr wichtig.

Die persönlichen steuerlichen Verhältnisse können mit diesen Tipps nicht umfassend dargestellt und sollten vom persönlichen steuerlichen Ratgeber überprüft werden. Steuergesetze können sich jederzeit ändern.

 

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sinnvoll einsetzen

Kapitalerträge realisieren und den Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen

Aus Beobachtungen mit dem Umgang des Freistellungsauftrages ist teilweise ein starres Verhalten vieler Anleger in der Geldanlage und Kapitalanlage zu erkennen. Der Freistellungsauftrag wird pro Steuerjahr nicht vollständig genutzt, obwohl eine Ausnutzung und eine geringere Steuerlast möglich wären. Eine Chance zur Ausnutzung besteht z. B. durch die Realisierung von steuerpflichtigen Kapitalerträgen.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 führen Anleger Steuern für private Kapitalerträge nach deren Realisierung ab. Der einheitliche Steuersatz für diese Kapitalerträge beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der ausstehenden Kirchensteuer. Für Kapitalerträge, die innerhalb eines bereits gestellten Freistellungsauftrages anfallen, werden keine Abgeltungssteuern, Solidaritätszuschläge und Kirchensteuern fällig.

Die Einführung der Abgeltungssteuer bezog sich nicht nur auf Zinserträge, die mit einem Freistellungsauftrag von der Steuerzahlung befreit wurden, sondern auch auf Kapitalerträge aus der Realisierung von Kursgewinnen. Ausgenommen sind hierbei Kursgewinne, die aus der Anschaffung von Wertpapieren vor 2009 entstanden sind.

Vorteile für Anleger bestehen darin, den Freistellungsauftrag so zu kombinieren, dass Zinserträge und Kursgewinne jährlich von der Abgeltungssteuer in Höhe des Freistellungsauftrages nicht betroffen werden. Geld anlegen und die Rendite durch eine gezielte Realisierung von Kapitalerträgen erhöhen.

 

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